Ein neuer IDW Praxishinweis zur Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen konkretisiert auf der Grundlage des IDW S 1 i.d.F. 2008 Besonderheiten, die bei der Bewertung eines hoch verschuldeten Unternehmens auftreten können.
Zentraler Aspekt des Praxishinweises ist die Empfehlung, hoch verschuldete Unternehmen auf der Basis einer Bruttomethode zu bewerten, indem in einem ersten Schritt unabhängig von der hohen Verschuldung ein Barwert der operativen finanziellen Überschüsse ermittelt und hiervon in einem weiteren Schritt der Marktwert des Fremdkapitals abgezogen wird.
Anwendungshilfe vom FAUB
Nach Ansicht des Fachausschusses für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) ist es sachgerecht, den zur Diskontierung der operativen finanziellen Überschüsse zu verwendenden Zinssatz aus den Kapitalkosten operativ vergleichbarer, aber normal verschuldeter Unternehmen abzuleiten. Der IDW Praxishinweis enthält eine Anlage, in der die Auswirkung verschiedener Verschuldungsgrade auf die rechnerische Umsetzung in Bewertungsbeispielen dargestellt ist. Außerdem gibt er Hilfestellung, wie mit diesen Besonderheiten umgegangen werden kann, um einen objektivierten Unternehmenswert zu ermitteln.
Der IDW Praxishinweis: Berücksichtigung des Verschuldungsgrads bei der Bewertung von Unternehmen (IDW Praxishinweis 2/2018) wird in Heft 10/2018 der IDW Life veröffentlicht werden.
(IDW vom 01.10.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)