• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Der Mittelstand in globalen Wertschöpfungsketten

13.01.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Der Mittelstand in globalen Wertschöpfungsketten

Beitrag mit Bild

Das IfM Bonn empfiehlt Zulieferern Diversifikations- und Innovationsstrategien zu verfolgen.

Mittelständische industrielle Zulieferer profitieren von der Mitwirkung in globalen Wertschöpfungsketten. Sie partizipieren nicht nur an den Absatz- und Wachstumschancen, sondern können auch Ressourcenbeschränkungen überwinden. Doch der Wettbewerbsdruck ist hoch.

„Mittelständische Unternehmen empfinden die Zusammenarbeit mit den großen Endherstellern mitunter als belastend – nicht zuletzt, weil ihre eigene Unternehmenskultur in der Regel auf Vertrauen, Partnerschaft und Langfristigkeit beruht. Besonders ausgeprägt ist dieser Gegensatz in der Automobilindustrie, wie unsere Befragung gezeigt hat“, berichtet Hans-Jürgen Wolter. Unter seiner Leitung hatten Wissenschaftler des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn und der Universität Siegen die Auswirkungen der Kooperation in globalen Wertschöpfungsketten für mittelständische Unternehmen untersucht. Demnach ist die Abhängigkeit eines Zulieferers tendenziell größer, wenn er nur wenige Abnehmer beliefert und wenn die von ihm hergestellten Produkte technologisch wenig anspruchsvoll oder sehr kundenspezifisch sind.

Konzentrationstendenzen durch Internationalisierung

In mehreren zulieferrelevanten Wirtschaftssektoren sind Konzentrationstendenzen zu beobachten. Diese sind unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Endhersteller zur Reduzierung von Koordinationskosten mit weniger und größeren Zulieferern kooperieren wollen. Verstärkt werden diese Tendenzen durch den Internationalisierungsdruck. Wichtige Zulieferer werden zum Aufbau von Produktionskapazitäten im Ausland gedrängt, wenn ihre Produkte beispielsweise nicht auf Grund hoher Logistikkosten, Lieferschwierigkeiten oder bestehender Handelshemmnisse eingeführt oder von anderen (lokalen) Zulieferern bereitgestellt werden können.

Abnehmerkreis diversifizieren, an Wertschöpfungsketten mitwirken

Darüber hinaus sehen sich die Zulieferer aufgrund der zunehmenden Digitalisierung seit geraumer Zeit gezwungen, vermehrt in neue (digitale) Technologien zu investieren, um ihre Produkte und Produktionsanlagen an die IKT-Vorgaben der Wertschöpfungskette anzupassen und auf veränderte Marktbedingungen und Kundenpräferenzen reagieren zu können. „Kleinere Unternehmen, die das nicht leisten können, werden in zunehmendem Maße von größeren Zulieferern übernommen oder treten aus dem Markt aus“, berichtet Wolter. Gleichwohl sieht er die Zulieferer nicht schutzlos den aktuellen Entwicklungen ausgeliefert: Um Abhängigkeiten zu verringern, empfiehlt er, möglichst innovative und hochwertige Produkte zu entwickeln. Auch sollten die Zulieferer ihren Abnehmerkreis diversifizieren und versuchen, in mehreren Wertschöpfungsketten unterschiedlicher Branchen mitzuwirken. Ziel der Unternehmen müsse es sein, die spezifischen Vorteile mittelständischer Unternehmen wie Flexibilität, Zuverlässigkeit und besondere Kundennähe auch unter den neuen Bedingungen zur Geltung zu bringen.

(IfM Bonn, PM vom 10.01.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


06.06.2025

BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Mit Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) hat sich der BFH erstmals zur zentralen Frage geäußert, ob für die Anwendung der sogenannten Umschaltklausel gemäß § 20 Abs. 2 AStG eine gesellschafter- oder gesellschaftsbezogene Betrachtung maßgeblich ist.

weiterlesen
BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG – ein Aufatmen für Steuerinländer mit möglichen Auswirkungen auf die Gewerbesteuer? – Teil I

Rechtsboard

RAin/FAin ArbR Dr. Bettina Scharff


06.06.2025

BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Ein Arbeitnehmer, der mehreren Betrieben desselben Unternehmens angehört, hat bei der Wahl des Betriebsrats in sämtlichen dieser Betriebe das aktive Wahlrecht. Dieser Grundsatz gilt gem. der BAG-Entscheidung vom 22.05.2025 (7 ABR 28/24) auch für Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten gem. § 5 Abs. 3 BetrVG sind, in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrixstruktur.

weiterlesen
BAG zum aktiven Wahlrecht von Führungskräften in mehreren Betrieben eines Unternehmens im Rahmen von Betriebsratswahlen

Meldung

©ammentorp/123rf.com


06.06.2025

Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Der BFH hat sich mit der Aufteilung eines einheitlichen Gesamtentgelts auf Liefergegenstände mit verschiedenen Steuersätzen in der Systemgastronomie befasst.

weiterlesen
Food-and-Paper-Methode nicht sachgerecht

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank