15.04.2020

Arbeitsrecht, Meldung

Der Chief Digital Officer bleibt die Ausnahme

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

In den wenigsten deutschen Unternehmen gibt es einen Leiter Digitalisierung oder einen Chief Digital Officer (CDO). Wo diese Position geschaffen wurde, ist sie allerdings ganz oben angesiedelt: auf Vorstands- bzw. Geschäftsführungsebene oder direkt darunter. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Die Umfrage unter 603 Unternehmen aller Branchen zeigt, dass nicht einmal jedes fünfte Unternehmen (19 %) einen Leiter Digitalisierung oder CDO berufen hat. Damit steigt die Zahl gegenüber dem Vorjahr (15 %) zwar leicht, vor allem kleine Unternehmen sind aber weiterhin sehr zurückhaltend. So geben nur 14 % der Unternehmen mit 20 bis 99 Mitarbeitern an, dass sie eine entsprechende Position geschaffen haben. Bei jenen mit 100 bis 499 Mitarbeitern sind es dagegen 36 %, bei 500 bis 1.999 Mitarbeitern 56 % und bei Unternehmen mit 2.000 oder mehr Beschäftigten sogar 70 %.

Digitalisierung: Strategie ist gefragt

Digitalisierung ist nicht nur eine Frage von Soft- und Hardware, sondern vor allem von Ideen und Strategien. Klare Verantwortung und Konzentration von Know-how sind gerade auch für mittelständische Unternehmen wichtig“, erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Alle sind gut beraten, in der aktuellen Corona-Krise konsequent auf Digitalisierung zu setzen.“

Chief Digital Officer auf höchster Ebene heimisch

Unternehmen mit einem Leiter Digitalisierung oder CDO haben die Funktion in 4 von 10 Fällen (43 %) auf Vorstands- bzw. Geschäftsführungsebene angesiedelt. Noch etwas häufiger (50 %) wurde die Rolle auf der Ebene direkt unter Vorstand bzw. Geschäftsführung etabliert. Nur in 5 % der Fälle ist der CDO Teil des mittleren Managements. „Wichtig ist, dass der CDO mit den erforderlichen Ressourcen ausgestattet ist und die Rückendeckung der Unternehmensleitung hat. Der CDO muss nicht nur disruptiv denken dürfen, sondern auch handeln können“, so Berg. „Es reicht nicht, digitale Konzepte zu entwerfen, man muss sie auch in die Praxis bringen.“

(Bitkom, PM vom 14.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Stotax Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


08.01.2026

TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

Die EU hat einen neuen delegierten Rechtsakt zur Taxonomie-Verordnung veröffentlicht, der weitreichende Auswirkungen für Unternehmen hat.

weiterlesen
TaxonomieVO: Delegierter Rechtsakt veröffentlicht

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


07.01.2026

Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich

Ein Geschäftsführer haftet auch nach seiner Abberufung persönlich für sittenwidrige Schädigungen, wenn er in das betrügerische System maßgeblich eingebunden war.

weiterlesen
Haftung trotz Ausstieg: Ex-Geschäftsführer bleibt verantwortlich
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)