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14.04.2020

Arbeitsrecht, Meldung

DER BETRIEB Spezial: Bewältigung der Corona-Krise – Ausgabe 2

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Der Gesetzgeber hat in Rekordzeit zahlreiche Maßnahmen als Teil des „Corona-Schutzschilds für Deutschland“ verabschiedet, die Unternehmen in der Krise unterstützen sollen. Ein Teil des Maßnahmenpakets beinhaltet steuerliche Hilfen, die darauf abstellen, die Liquidität der Unternehmen sicherzustellen.

DER BETRIEB unterstützt Sie bei der Bewältigung der aus der Corona-Pandemie resultierenden Herausforderungen. Wir bieten unseren Lesern in den nächsten Monaten wöchentlich eine digitale Spezial-Ausgabe mit Hilfestellungen zu aktuellen Fragen.

In der zweiten Ausgabe unseres Spezials werden die folgenden Themen behandelt:

  • Gesellschaftsrechtliche Aspekte des Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Umfangreicher Einstieg des Staats oder Ausnahmefall? Als Reaktion auf die COVID-19-Krise ebnet der Gesetzgeber den Weg für Beteiligungen des Bundes an notleidenden Unternehmen.
  • Schul- und Kitaschließungen: Es ist der Praxistest für die Vereinbarkeit und Beruf und Familie: Die bundesweiten Schließungen von Schulen und Kindertagesstätten stellen Arbeitnehmer und Unternehmen auf eine ungewohnte Probe.
  •  Funktionsfähigkeit der Betriebsräte: Es geht u.a. um Online-Betriebsratswahlen, Betriebsratssitzungen per Video-/Telefonkonferenz, Online-Betriebsratssprechstunden, Online-Betriebsratsschulungen etc. Ob und inwieweit dies nach den Regeln des Betriebsverfassungsgesetzes zulässig ist, wird unterschiedlich beurteilt.
  • Steuerliche Maßnahmen zur Milderung wirtschaftlicher Folgen: Die von vielen Ländern umgesetzten Schritte zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr haben dazu geführt, dass zahlreiche Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Gesetzgebung und Verwaltung in Bund und Ländern haben eine Vielzahl an Maßnahmen ergriffen, um die verheerenden ökonomischen Folgen abzumildern.

» Hier können Abonnenten die aktuelle Ausgabe von „DER BETRIEB-Spezial: Bewältigung der Corona-Krise“ digital abrufen.


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