Die umfangreichen Hilfspakete und Erleichterungen zur Bewältigung der Corona-Krise dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die klassischen Sanierungsmaßnahmen unerwünschte Steuerfolgen haben können. Das Ziel einer Liquiditätsstärkung kann dadurch erheblich konterkariert werden.
Die Corona-Pandemie hinterlässt auch auf dem deutschen Arbeitsmarkt nachhaltige Spuren. Unternehmen versuchen, im Rahmen von sog. Personalpartnerschaften den Beschäftigungsausfall zu reduzieren. Eine Variante stellt dabei eine „gelegentliche Arbeitnehmerüberlassung“ dar, die erlaubnisfrei und im Wesentlichen ohne die Anwendung der reglementierenden Bestimmungen des AÜG durchgeführt werden kann.
In der 17. Ausgabe unseres Spezials werden die folgenden Themen behandelt:
- Steuerliche Aspekte bei Sanierungsmaßnahmen: Wie bleibt die Liquidität im Unternehmen?
- Zur vorübergehenden Renaissance der steuerlichen degressiven AfA: Investitionsanreiz durch Steuerstundung
- Personalpartnerschaften in Zeiten der Corona-Krise: Sinnvolle Alternative bei Arbeitsausfällen oder Experiment mit erheblichen Rechtsrisiken?