Versorgungsengpässe bei medizinisch notwendigen Produkten während der COVID-19-Pandemie haben die Bundesregierung veranlasst, die sektorspezifischen Vorschriften zur Investitionskontrolle auf den Gesundheitsbereich auszuweiten. Im Zusammenspiel mit einer geplanten Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes, die sich aktuell in der Endphase der parlamentarischen Beratung befindet, werden für die M&A-Praxis erhebliche Auswirkungen erwartet.
In der zehnten Ausgabe unseres Spezials werden die folgenden Themen behandelt:
- Verschärfung des Außenwirtschaftsrechts und Folgen für die M&A-Transaktionspraxis: Mit der kürzlich erfolgten Änderung der Außenwirtschaftsverordnung weitet die Bundesregierung ihre Maßnahmen zur Investitionskontrolle auf den Gesundheitssektor aus. Damit werden Erwerbe von Anteilen betroffener Unternehmen durch ausländische Investoren in dieser Branche bereits ab einem Volumen von 10% meldepflichtig. Weitere Verschärfungen für die M&A-Praxis werden mit der in Kürze erwarteten Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes erwartet. Mit welchen Folgen ist für die M&A-Praxis zu rechnen?
- Bilanzielle Behandlung von Kurzarbeitergeld: Um die Folgen der Corona-Krise für den Arbeitsmarkt abzufedern hat der Gesetzgeber Erleichterungen rund um das Kurzarbeitergeld beschlossen. In der Abwicklung der Zahlungen gehen die Unternehmen gegenüber der Arbeitsagentur regelmäßig in Vorleistung. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind aus Sicht der Unternehmen im Zusammenhang mit Kurzarbeit zu beachten und welche bilanzellen Konsequenzen ergeben sich aus dem zeitlichen Auseinanderfallen von Zahlungen an die Arbeitnehmer und deren Erstattung durch die Arbeitsagentur?
- Umsatzsteuerliche Hilfen für Unternehmen: Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz verfolgt der Gesetzgeber das Ziel die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten gekommen sind. Welche Maßnahmen beinhaltet das Gesetz und auf welche Erleichterungen können Unternehmen sich einstellen?