• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Mit 70 Jahren moderner denn je:
    DER BETRIEB feiert Geburtstag

17.01.2018

Meldung

Mit 70 Jahren moderner denn je:
DER BETRIEB feiert Geburtstag

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Im Januar 1948 erschien die erste Ausgabe von DER BETRIEB als Beilage im Handelsblatt. Seitdem ist DER BETRIEB die bewährte, top-aktuelle und verlässliche Informations- und Recherchequelle rund um die Themen Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Betriebswirtschaft.

Dabei ist DER BETRIEB schon lange keine reine Fachzeitschrift mehr. Mit der neuen Live-App stehen Ihnen alle Inhalte tagesaktuell noch vor Erscheinen des Heftes zur Verfügung – inklusive nützlicher Kurzbeiträge und Meldungen. Zusammen mit dem Online-Archiv sowie mehr als 400.000 Urteilen und 700 Gesetzen haben Sie alle relevanten Informationen jederzeit bequem im Zugriff.

Zusätzlich bietet Ihnen die riesige Owlit-Datenbank über 70 Fachmodule von 16 renommierten Fachverlagen als Ergänzung zu DER BETRIEB Online. So entsteht ein einzigartiges Informationssystem für Ihre tägliche Arbeit.

Nutzen Sie schon die gesamte Welt von DER BETRIEB?


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)