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06.04.2022

Meldung, Wirtschaftsrecht

Depotüberträge: BaFin gibt Instituten Höchstdauer für Bearbeitung vor

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) macht Instituten zeitliche Vorgaben für die Bearbeitung von Depotüberträgen. Depotüberträge sollen grundsätzlich nicht länger als drei Wochen dauern.

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Hintergrund der neuen Regelung sind zahlreiche Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern über verzögerte Depotüberträge. Vor allem in den Jahren 2020 und 2021, aber auch in diesem Jahr haben sich viele Anleger bei der BaFin darüber beschwert, dass die Bearbeitung von Depotüberträgen bei Banken und Brokern sehr lange dauerte.

Depotüberträge: Verzögerungen sind ärgerlich

Kommt es bei Depotüberträgen zu Verzögerungen, ist dies für Anleger, insbesondere bei stärkeren Marktbewegungen, sehr unerfreulich. Während der Bearbeitung des Depotübertrags können sie die Wertpapiere nicht oder nur sehr eingeschränkt handeln. Um die Kundinnen und Kunden besser zu schützen, sei es unerlässlich, den Instituten zeitliche Vorgaben zu machen, erklärt Dr. Thorsten Pötzsch, der bei der BaFin den Geschäftsbereich Wertpapieraufsicht/Asset-Management leitet. „Wenn Institute aus selbstverschuldeten organisatorischen Gründen nicht in der Lage sind, Kundenwertpapiere zügig zu übertragen, dann ist dieser Umstand inakzeptabel“, ergänzt der Exekutivdirektor.

Drei-Wochen-Frist und Informationsverpflichtung

Mit ihrer FAQ legt die BaFin nun fest, dass ein Depotübertrag grundsätzlich höchstens drei Wochen dauern soll. Kommt es dennoch zu Verzögerungen, etwa weil Wertpapiere im Ausland verwahrt werden, muss das beauftragte Institut den Kunden unverzüglich informieren. Der Kunde muss spätestens innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ablauf der drei Wochen eine Zwischennachricht erhalten. Darin muss auch der Grund für die Verzögerung genannt werden.

Die BaFin prüft eingehend, ob die Anforderungen an die Bearbeitung von Depotüberträgen eingehalten werden. Insbesondere kontrolliert die Aufsicht, ob die Institute geeignete Maßnahmen ergreifen, um einen Rückstau bei der Bearbeitung von Depotüberträgen zu verhindern. Ist ein Institut nicht in der Lage, Depotüberträge in angemessener Zeit zu bearbeiten, prüft die BaFin, ob dies auf organisatorische Gründe, etwa auf fehlende Ressourcen, zurückzuführen ist.


BaFin vom 21.03.2022/Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

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