• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter

27.12.2021

Meldung, Steuerrecht

Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter

Der Bundesrat hat sich in seiner Plenarsitzung am 17.12.2021 mit dem Bericht der Bundesregierung zu der mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz bundesweit eingeführten degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens befasst.

Beitrag mit Bild

©CrazyCloud/fotolia.com

In dem Bericht votiert die Bundesregierung dafür, von der im Gesetz vorgesehenen Möglichkeit einer nur auf die Kohleregionen beschränkten Verlängerung der degressiven Abschreibung keinen Gebrauch zu machen.

Das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29.06.2020 sieht verschiedene Maßnahmen vor, um die Wirtschaft zu stabilisieren und Investitionsanreize zu setzen. Zu diesen Maßnahmen gehörte auch die Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden.

Degressive Abschreibung statt lineare

Für diese Wirtschaftsgüter kann anstelle der linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung bis zum Zweieinhalbfachen der linearen Abschreibung, maximal in Höhe von 25 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vorgenommen werden. Die einkommensteuerrechtliche Regelung gilt ohne territoriale Einschränkung und für alle Steuerpflichtigen, die zur Vornahme von Abschreibungen berechtigt sind. Die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung führt insbesondere in den ersten Jahren nach der Investition gegenüber einer linearen Abschreibung zu höherem Abschreibungsvolumen und damit zur Gewinnminderung. So kann sie eine schnellere Refinanzierung fördern, neue Investitionsanreize setzen und eine konjunkturbelebende Wirkung entfalten.

Bundestag entscheidet

Auf Grundlage des vorliegenden Berichts der Bundesregierung entscheidet der Deutsche Bundestag gemäß § 26 Absatz 5 des Investitionsgesetzes Kohleregionen über eine Verlängerung dieser Regelungen ab 2022 – dann aber nicht mehr territorial unbegrenzt, sondern lediglich bezogen auf die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen: das Lausitzer, das Rheinische und das Mitteldeutsche Revier.

Fiskalische und beihilferechtliche Bedenken

Im Ergebnis ihrer Bewertung lehnt die Bundesregierung eine begrenzte Verlängerung der degressiven Abschreibungsmöglichkeit ab, weil sich die Wirkung des Instruments innerhalb des kurzen Zeitraums nicht konkret beziffern lasse und die Maßnahme zu erheblichen Steuermindereinnahmen führe. Außerdem könne eine räumlich auf die Kohleregionen begrenzte Sonderabschreibung von der EU-Kommission unter beihilferechtlichen Aspekten als besonders wettbewerbsverzerrend eingestuft werden.


Bundesrat vom 17.12.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©aaabbc/fotolia.com


21.07.2025

IDW zum Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Besonders bei technischen Vorgaben wie dem Prüfungsvermerk oder dem ESEF-Format mahnt das IDW Nachbesserungen an, um unnötige Rechtsunsicherheit zu vermeiden.

weiterlesen
IDW zum Referentenentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Rechtsboard

Bettina Scharff


21.07.2025

BAG zieht beim digitalen Zugangsrecht von Gewerkschaften zu Werbezwecken enge Grenzen

Noch im September 2024 gab es im Referentenentwurf des BMAS für ein Bundestariftreuegesetz Ideen hinsichtlich eines digitalen betrieblichen Zugangsrechts von Gewerkschaften. Diese gesetzgeberischen Bestrebungen waren zur Erleichterung der Arbeitgeberseite nur von kurzer Dauer. Nun hat auch das BAG dafür gesorgt, dass Arbeitgeber erst einmal aufatmen können: In seinem Urteil vom 28.01.2025 (1 AZR 33/24) hat der 1. Senat des BAG einem digitalen Zugangsrecht von Gewerkschaften zu Werbezwecken enge Grenzen gezogen.

weiterlesen
BAG zieht beim digitalen Zugangsrecht von Gewerkschaften zu Werbezwecken enge Grenzen

Meldung

©kamasigns/fotolia.com


21.07.2025

beSt: BVerfG schützt Steuerberater in Übergangsphase

Das BVerfG stärkt das Vertrauen in einen fairen Zugang zur Justiz. Technische Hürden dürfen nicht zu einem Verlust von Rechtspositionen führen.

weiterlesen
beSt: BVerfG schützt Steuerberater in Übergangsphase

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank