• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Definition einer „Public Interest Entity“ (PIE) überarbeitet

29.04.2022

Betriebswirtschaft, Meldung

Definition einer „Public Interest Entity“ (PIE) überarbeitet

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat die überarbeitete Definition einer „Public Interest Entity“ (PIE) im International Code of Ethics veröffentlicht.

Beitrag mit Bild

©adiruch/fotolia.com

Das IESBA erweitert damit die Liste der Unternehmenskategorien, die künftig als PIEs anzusehen sind und deren Abschlussprüfung somit zusätzlichen Unabhängigkeitsanforderungen unterliegen. Dadurch soll den gestiegenen Erwartungen der Interessengruppen an die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers bei PIE-Abschlussprüfungen entsprochen werden.

Die Überarbeitungen beinhalten unter anderem folgende Punkte:

  • Formulierung eines übergreifenden Ziels für zusätzliche Unabhängigkeitsanforderungen bei Abschlussprüfungen von PIEs,
  • Bereitstellung von Leitlinien zu Faktoren, die bei der Bestimmung des Umfangs des öffentlichen Interesses an einem Unternehmen zu berücksichtigen sind und
  • Ersetzung des Begriffs listed entity durch den neuen Begriff publicly traded entity.

Die überarbeitete PIE-Definition und die damit verbundenen Bestimmungen treten für Abschlussprüfungen für Zeiträume in Kraft, die am oder nach dem 15.12.2024 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig und wird empfohlen.


IDW vom 14.04.2022/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Podcast

FACHFRAGEN Podcast


11.10.2024

FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Kartellschadensersatzprozesse sind kaum denkbar ohne ökonometrische Sachverständigengutachten. Darüber sprechen wir mit Dr. Gerhard Klumpe und Dr. Johannes Paha.

weiterlesen
FACHFRAGEN Podcast: Ökonometrische Gutachten in Kartellschadensersatzprozessen

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


11.10.2024

Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Biozide wie Desinfektionsmittel sollen in der Werbung nicht verharmlost werden. Umstritten war allerdings, ob der Begriff „hautfreundlich“ unzulässig ist.

weiterlesen
Unzulässige Werbung für Desinfektionsmittel als „hautfreundlich“

Meldung

© forkART Photography/fotolia.com


11.10.2024

Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen eigenmächtiger Honorarbeschlüsse wurde als unwirksam erklärt, da kein nachweisbarer Schaden vorlag.

weiterlesen
Kein Schaden, keine Schuld: Kündigung unwirksam

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank