15.03.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Deckungsanfechtung bei Bargeschäften?

Beitrag mit Bild

Die BGH-Entscheidung konkretisiert den Spielraum der Gläubiger, Vereinbarungen zu ihren Gunsten abzuändern, ohne eine inkongruente Deckung herbeizuführen.

Was können Gläubiger kriselnder Unternehmen tun, um ihre Befriedigungschancen zu erhöhen, ohne in die Falle der Insolvenzanfechtung zu tappen?

Nachträglich erlangte Sicherheiten oder Drittzahlungen sind inkongruent und erhöhen daher das Risiko, das Erlangte später an die Insolvenzmasse zurückgewähren zu müssen. Mit seiner aktuellen Entscheidung vom 17.12.2015 (IX ZR 287/14) hat der BGH ausgearbeitet, in welchen Konstellationen auch noch im Dreimonatszeitraum vor der Insolvenzantragstellung vereinbarte Drittzahlungen eine kongruente Deckung begründen.

Erfahren Sie mehr zum BGH-Urteil und seinen Praxisfolgen im Kurzkommentar „Direktzahlung des Auftraggebers an Subunternehmer: Keine Insolvenzanfechtung bei Kongruenzvereinbarung“ von RA Dr. Daniel Kunz, LL.M. (Bristol) in DER BETRIEB vom 11.03.2016, Heft 10, Seite 579 – 581 oder online unter Dokumentennummer DB1194084


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)