24.05.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

DCGK: Kodexreform 2019 beschlossen

Beitrag mit Bild

©Egor/fotolia.com

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat eine neue Fassung des Kodex beschlossen. Der neue Kodex beinhaltet u.a. neue Regelungen zur Vorstandsvergütung sowie Konkretisierungen der Anforderungen an die Unabhängigkeit von Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat.

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat am 09.05.2019 eine neue Fassung des Kodex beschlossen. Der neue Kodex wird erst nach Inkrafttreten des ARUG II beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Veröffentlichung eingereicht. So können möglicherweise notwendige Anpassungen an die endgültige neue Fassung des Aktiengesetzes durch das ARUG II nachvollzogen werden. Der neue Kodex wird mit der dann folgenden Veröffentlichung durch das Ministerium im Bundesanzeiger in Kraft treten und damit den bis dahin gültigen Kodex in der Fassung vom 07.02.2017 ablösen.

Zum Anwendungszeitpunkt

Die Regierungskommission stellt den neuen Kodex dennoch bereits vor, um den Unternehmen und den Kapitalmarktteilnehmern die Möglichkeit zu geben, sich auf die neuen Empfehlungen und Anregungen einzustellen. Den Unternehmen steht es frei, einzelne neue Empfehlungen und Anregungen im Sinne von Best Practice bereits vorzeitig anzuwenden.

Den neuen Kodex finden Sie hier.

(DCGK vom 22.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Meldung

©stadtratte /fotolia.com


20.05.2026

FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung

Auch ein vorweggenommener Zugewinnausgleich kann beim Grundstücksverkauf Spekulationssteuer auslösen, entschied das FG Niedersachsen.

weiterlesen
FG Niedersachsen: Vorweggenommener Zugewinn zählt als Anschaffung

Meldung

Grundsteuer


20.05.2026

BFH bestätigt Grundsteuer-Modell in Baden-Württemberg

Der BFH entschied, dass Baden-Württemberg die Grundsteuer ab 2025 verfassungsgemäß nach dem Bodenwertmodell berechnen darf.

weiterlesen
BFH bestätigt Grundsteuer-Modell in Baden-Württemberg

Steuerboard

Nicole Wolf-Thomann


20.05.2026

Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste

Mit Beschluss vom 17.11.2020 (VIII R 11/18) hat der BFH dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob die Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F. (heute § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG) mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.

weiterlesen
Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht