Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat eine neue Fassung des Kodex beschlossen. Der neue Kodex beinhaltet u.a. neue Regelungen zur Vorstandsvergütung sowie Konkretisierungen der Anforderungen an die Unabhängigkeit von Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat.
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat am 09.05.2019 eine neue Fassung des Kodex beschlossen. Der neue Kodex wird erst nach Inkrafttreten des ARUG II beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Veröffentlichung eingereicht. So können möglicherweise notwendige Anpassungen an die endgültige neue Fassung des Aktiengesetzes durch das ARUG II nachvollzogen werden. Der neue Kodex wird mit der dann folgenden Veröffentlichung durch das Ministerium im Bundesanzeiger in Kraft treten und damit den bis dahin gültigen Kodex in der Fassung vom 07.02.2017 ablösen.
Zum Anwendungszeitpunkt
Die Regierungskommission stellt den neuen Kodex dennoch bereits vor, um den Unternehmen und den Kapitalmarktteilnehmern die Möglichkeit zu geben, sich auf die neuen Empfehlungen und Anregungen einzustellen. Den Unternehmen steht es frei, einzelne neue Empfehlungen und Anregungen im Sinne von Best Practice bereits vorzeitig anzuwenden.
Den neuen Kodex finden Sie hier.
(DCGK vom 22.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)