24.05.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

DCGK: Kodexreform 2019 beschlossen

Beitrag mit Bild

©Egor/fotolia.com

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat eine neue Fassung des Kodex beschlossen. Der neue Kodex beinhaltet u.a. neue Regelungen zur Vorstandsvergütung sowie Konkretisierungen der Anforderungen an die Unabhängigkeit von Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat.

Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) hat am 09.05.2019 eine neue Fassung des Kodex beschlossen. Der neue Kodex wird erst nach Inkrafttreten des ARUG II beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Veröffentlichung eingereicht. So können möglicherweise notwendige Anpassungen an die endgültige neue Fassung des Aktiengesetzes durch das ARUG II nachvollzogen werden. Der neue Kodex wird mit der dann folgenden Veröffentlichung durch das Ministerium im Bundesanzeiger in Kraft treten und damit den bis dahin gültigen Kodex in der Fassung vom 07.02.2017 ablösen.

Zum Anwendungszeitpunkt

Die Regierungskommission stellt den neuen Kodex dennoch bereits vor, um den Unternehmen und den Kapitalmarktteilnehmern die Möglichkeit zu geben, sich auf die neuen Empfehlungen und Anregungen einzustellen. Den Unternehmen steht es frei, einzelne neue Empfehlungen und Anregungen im Sinne von Best Practice bereits vorzeitig anzuwenden.

Den neuen Kodex finden Sie hier.

(DCGK vom 22.05.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Gesellschaftsrecht (ZAP)“


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank