04.09.2017

Meldung, Steuerrecht

DBA sperrt nationale Einkünftekorrektur

Beitrag mit Bild

©stadtratte /fotolia.com

Der abkommensrechtliche Grundsatz des „dealing at arm’s length“ nach Art. 9 Abs. 1 OECD-MA ermöglicht eine Einkünftekorrektur nach nationalen Vorschriften der Vertragsstaaten nur dann, wenn der zwischen den verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis seiner Höhe, also seiner Angemessenheit nach, dem Fremdvergleichsmaßstab nicht standhält.

In einem Streitfall vor dem Finanzgericht Düsseldorf gewährte die Klägerin ihrer neu gegründeten britischen Tochtergesellschaft im Jahr 2005 einen verzinslichen Kontokorrentkredit zur Anschubfinanzierung. Eine Sicherheit wurde in dem Vertrag nicht vereinbart. Zum Bilanzstichtag 30.06.2007 wurden die Anteile an der britischen Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit unentgeltlich auf die Anteilseigner der Klägerin übertragen und die Gesellschaft danach liquidiert. Die Klägerin schrieb die Forderung gegenüber der britischen Gesellschaft gewinnmindernd ab.

Prüfer stolpert über Teilwertabschreibung

Die Betriebsprüfung nahm eine einkommenserhöhende Hinzurechnung in Höhe der Forderungsabschreibung außerhalb der Bilanz vor. Die Teilwertabschreibung sei zwar zulässig, jedoch sei der Aufwand nicht anzuerkennen, weil keine Sicherungsmaßnahmen ergriffen worden seien. Ein fremder Dritter hätte auf der Absicherung des Darlehens bestanden.

FG folgt BFH

Das Finanzgericht Düsseldorf hat der hiergegen gerichteten Klage stattgegeben (Urteil vom 27.06.2017 – 6 K 896/17 K,G). Eine Einkünftekorrektur nach § 1 Außensteuergesetz werde nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Fall eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) durch den Grundsatz des „dealing at arm`s length“ nur dann ermöglicht, wenn der zwischen den verbundenen Unternehmen vereinbarte Preis (im Streitfall: Darlehenszins) seiner Höhe nach dem Fremdvergleichsmaßstab nicht standhalte. Eine Einkünftekorrektur wegen fehlender Besicherung scheide hingegen aus.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum BFH zugelassen.

(FG Düsseldorf, NL vom 04.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


06.03.2026

ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Eine aktuelle Analyse zeigt, dass sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach ESRS noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet.

weiterlesen
ESRS-Berichte in der Praxis: Erste Trends aus DAX, MDAX und SDAX

Meldung

diyanadimitrova/123rf.com


06.03.2026

Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehen allein wegen eines Immobilienverkaufs vorzeitig abgelöst, gilt die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich als Teil des Veräußerungsvorgangs.

weiterlesen
Zur betrieblichen Veranlassung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Meldung

©Dan Race/fotolia.com


05.03.2026

Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren

Der BGH stellt klar, dass das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ausschließlich für Kapitalanleger gedacht ist und nicht für kreditgebende Banken.

weiterlesen
Wirecard-Komplex: Kreditgebende Banken fallen nicht unter das Kapitalanleger-Musterverfahren
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)