• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • DAX-Pensionswerke schneiden trotz Niedrigzins gut ab

06.02.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

DAX-Pensionswerke schneiden trotz Niedrigzins gut ab

Beitrag mit Bild

©Eisenhans/fotolia.com

Auch wenn im vierten Quartal 2017 ein leichter Zinsrückgang auf den Ausfinanzierungsgrad der DAX-Pensionswerke drückte – das Gesamtjahr 2017 schließen sie mit einem Plus ab, wie eine aktuelle Modellberechnung von Willis Towers Watson zeigt.

Das „German Pension Finance Watch“ (GPFW) stellt die Auswirkungen der Kapitalmarktentwicklungen auf deutsche Benchmark-Pensionspläne dar. Zwar bewegte sich der Rechnungszins danach nur minimal nach oben (von 1,8 % zum Jahresende 2016 auf 1,85 % Ende 2017). Dies sorgte jedoch für einen leichten Rückgang des Verpflichtungsumfangs (von 397,5 Mrd. Euro Ende 2016 auf 392,2 Mrd. Euro Ende 2017). Der Wert der Pensionsvermögen stieg indes leicht an (von 250,3 Mrd. Euro Ende 2016 auf 254,4 Mrd. Euro Ende 2017). Insgesamt stieg damit der Ausfinanzierungsgrad von 63,0 auf 64,9 %. Ähnlich zeigte sich die Entwicklung im MDAX.

Zinsentwicklung im Blick behalten

„Diese erfreulich stabile Entwicklung verschafft den bAV-Verantwortlichen in den Unternehmen Luft, jetzt die für die Zukunft wichtigen Weichen zu stellen“, erklärt Dr. Thomas Jasper, Leader Retirement Western Europe von Willis Towers Watson. Er führt aus: „Jetzt gilt es, die Weiterentwicklung des Rechnungszinses genau im Blick zu behalten und etwa anhand von Prognoseberechnungen die weitere Steuerung der Pensionswerke zu planen.“ Dr. Heinke Conrads, Leiterin der bAV-Beratung von Willis Towers Watson in Deutschland ergänzt: „Ob und wann der für die internationale Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen anzusetzende Zins wieder steigen wird, lässt sich derzeit noch nicht genau abschätzen. Klar ist jedoch, dass sich der nach dem deutschen Handelsrecht (HGB) anzusetzende Zins in den kommenden Jahren vorhersehbar ungünstig entwickeln wird. Hingegen ist – und das ist zu begrüßen – Bewegung in die Diskussion um den steuerrechtlichen Rechnungszins gekommen. Unternehmen sollten daher unterschiedliche Zins-Szenarien durchdenken und durchrechnen, um die für ihre Pensionspläne passenden Vorbereitungen treffen zu können.“

Rechenbeispiel

Ein Unternehmen sagt einem heute 55-jährigen Mitarbeiter zu, ihm bei Rentenbeginn mit 65 Jahren einmalig ein Kapital in Höhe von 10.000 Euro auszuzahlen. Bei einem Rechnungszins von 3,5 % müsste es heute hierfür (unter der Annahme, dass die Leistung mit Sicherheit nach zehn Jahren abgerufen wird) eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 7.089 Euro in seiner Bilanz ansetzen. Beträgt der Rechnungszins hingegen nur niedrigere 2 %, müsste es einen deutlich höheren Verpflichtungsumfang (8.203 Euro) – immerhin 16 % mehr angeben. Trotz der unterschiedlichen Verpflichtungsangaben in der Bilanz lautet das künftige Zahlungsversprechen weiterhin auf 10.000 Euro. Zusätzlich fließen – je nachdem, ob das Unternehmen seinen Mitarbeitern beispielsweise eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalzahlung im Ruhestand versprochen hat – weitere Faktoren, wie etwa die statistische Lebenserwartung, in die Berechnung ein.

(Willis Towers Watson, PM vom 01.02.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Rechtsboard

Achim Braner / Lotte Blumhoff


09.09.2026

Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Das BAG führt seine Rspr. zu den Fehlerfolgen in Massenentlassungsverfahren weiter fort: In einer neuesten Entscheidung schärfen die Erfurter Richter die Grenzen der Unwirksamkeitsfolge für Kündigungen, indem sie auf die konkrete Relevanz des Fehlers für die Aufgaben der Agentur für Arbeit abstellen.

weiterlesen
Geringfügige Fehler in der Massenentlassungsanzeige führen nicht automatisch zur Unwirksamkeit der Kündigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


09.09.2026

PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck

Marktgerechte Vergütung und mehr Transparenz werden für öffentliche Unternehmen zunehmend zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

weiterlesen
PwC-Vergütungsstudie: Entgelttransparenz erhöht den Handlungsdruck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht