• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • DAX-30 nutzen CSR als Erfolgsfaktor unzureichend

27.09.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

DAX-30 nutzen CSR als Erfolgsfaktor unzureichend

Beitrag mit Bild

©tumsasedgars/fotolia.com

Zahlreiche DAX-30-Unternehmen weisen nach wie vor Schwachpunkte bezüglich ihrer Nachhaltigkeitsleistung auf. Das ist die zentrale Erkenntnis des „Good Company Rankings 2018“, das von der Hamburger Beratungsagentur Kirchhoff Consult und der internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mazars veröffentlicht wurde.

Das diesjährige Good Company Ranking, Europas größter unabhängiger Corporate Social Responsibility (CSR)-Wettbewerb, weist neben den erwarteten Veränderungen auch bedeutsame Umbrüche und einige Überraschungen auf: Zwar finden sich auf den Spitzenpositionen auch in diesem Jahr die üblichen Gewinner aus der Pharmabranche neben gleich mehreren Vertretern aus der Konsumgüterindustrie und dem IT-Sektor. All diese Unternehmen haben gemeinsam, dass sie eine gute bis ausgezeichnete Kapitalmarktperformance aufweisen, eine solide Personalarbeit mit entsprechender Berichterstattung leisten sowie von der Gesellschaft als nachhaltig und verantwortungsbewusst wahrgenommen werden.

Dieselskandal macht Autohersteller zu Verlierern

Anders als beim letzten Good Company Ranking 2016 gehörten jedoch Automobilhersteller aufgrund der immer noch nicht oder nur halbherzig aufgearbeiteten Dieselskandale in diesem Jahr allerdings klar zu den Verlierern und landeten auf den hinteren Plätzen. Darüber hinaus haben sich auch Unternehmen aus der Banken- und Versicherungsbranche deutlich im Ranking verschlechtert. Hauptgründe hierfür waren eine stark unterdurchschnittliche Kapitalmarktperformance, Reputationsverluste durch massiven Stellenabbau, eine unzureichende oder veraltete Personalarbeit oder schlicht das Fehlen einer zukunftsgerichteten Personalstrategie.

CSR – mehr als ein „nice to have“

„CSR ist heute nicht mehr ‚nice to have’. Immer mehr Investoren, darunter der Staatliche Pensionsfonds Norwegens als größter institutioneller Investor, investieren ihr Geld vor allem unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit der Unternehmen. Dies stellt auch die DAX-30-Unternehmen vor neue Herausforderungen, denen sie nur bedingt gerecht werden“, so Klaus Rainer Kirchhoff, Gründer und CEO der Kirchhoff Consult AG. Kai Michael Beckmann, Director Governance, Risk & Compliance bei Mazars, ergänzt: „Nachhaltig agierende Unternehmen, die CSR in ihre Unternehmenssteuerung integriert haben und diese Aspekte gezielt managen, entwickeln sich im Durchschnitt erfolgreicher als ihre Wettbewerber. Die Chancen, die mit der Auseinandersetzung mit CSR im Unternehmen und einem CSR-Management verbunden sind, haben sich augenscheinlich noch nicht bei allen Unternehmen herausgebildet.“

CSR als Flankenschutz

Die 30 größten börsennotierten Gesellschaften Deutschlands erhielten für ihre Nachhaltigkeitsleistung im Durchschnitt nur 57,0 von 100 Punkten. Spitzenreiter waren die Deutsche Telekom (65,2), Adidas (63,7), SAP (61,2), Merck (61,0) und Henkel (60,5). Die niedrigsten Bewertungen erreichten Volkswagen (53,0), Fresenius Medical Care (51,6), RWE (50,8), Munich RE (48,7) und die Commerzbank (46,5). In den einzelnen Bewertungskategorien überzeugten insbesondere Fresenius SE (Gesellschaft), Adidas (Financial Integrity) sowie Henkel (Umwelt) und die Deutsche Bank (Mitarbeiter) am stärksten. „CSR ist ein wichtiger Bestandteil der Unternehmensstrategie und gleichzeitig ein Flankenschutz für diese. Denn CSR beantwortet die Frage, welche spezifischen Chancen und Risiken das Unternehmen angesichts von Megatrends und gesellschaftlichen Anforderungen und Erwartungen besitzt. Es bleibt abzuwarten, wie sich die DAX-30-Unternehmen, aber auch mittelständisch geprägte Unternehmen weiterentwickeln werden in diesem immer wichtiger werdenden Feld der Corporate Social Responsibility“, so Beckmann.

(Mazars, PM vom 27.09.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Nikola Hertel


06.12.2024

Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen – Wer trägt die Beweislast?

Darlehensvereinbarungen zwischen natürlichen und nahestehenden Personen sind immer wieder ein relevantes Thema.

weiterlesen
Schenkungsteuer bei niedrig verzinsten Darlehen – Wer trägt die Beweislast?

Meldung

©Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com


06.12.2024

Zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach AltTZG

Aufstockungsbeträge aus der Altersteilzeit sind auch dann steuerfrei nach § 3 Nr. 28 EStG, wenn sie erst nach Beendigung der Altersteilzeit ausgezahlt werden, so der BFH.

weiterlesen
Zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach AltTZG

Meldung

©photo 5000/fotolia.com


06.12.2024

22 % der Arbeitszeit für Bürokratie nötig

Nach Angaben der Unternehmen entsteht der steigende Zeitaufwand vor allem durch ausufernde Berichts- und Informations-, Dokumentations- und Meldepflichten.

weiterlesen
22 % der Arbeitszeit für Bürokratie nötig

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank