Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat im Rahmen der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission über einen wirksamen Insolvenzrahmen in der EU Stellung genommen.
Die EU-Kommission wird voraussichtlich noch in diesem Jahr einen Richtlinienvorschlag vorlegen, bei dem es inhaltlich in erster Linie um vorinsolvenzliche Verfahren mit dem Ziel der Vermeidung einer Insolvenz gehen wird. Bei der Ausgestaltung eines solchen vorinsolvenzlichen Verfahrens sollte aus Sicht des DAV den Mitgliedstaaten weitestgehend Freiraum gegeben werden, darüber hinaus sollte es grundsätzlich nur bei sanierungsfähigen Unternehmen zur Anwendung kommen und die Arbeitnehmerrechte nicht berühren. Auch sollten zu strenge zivil- und strafrechtliche Pflichten das Verfahren nicht von vornherein ad absurdum führen.
Legislativvorschlag noch diesen Herbst
Der DAV würde es begrüßen, wenn dem Insolvenzschuldner im vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren die Möglichkeit eingeräumt würde, einen Moderator hinzuzuziehen und ein Moratorium beantragen zu können. Im Rahmen des 5. Europäischen Insolvenzrechtstages (EIRC) der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung des DAV am 16. Juni 2016 kündigte die Festrednerin, Justizkommissarin Věra Jourová, einen Legislativvorschlag im Insolvenzrecht im Herbst dieses Jahres an.
(DAV, Europa im Überblick vom 22.06.2016 / Viola C. Didier)