• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • DAV-Klage schützt Anwaltschaft vor irreführender Werbung

20.10.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

DAV-Klage schützt Anwaltschaft vor irreführender Werbung

Beitrag mit Bild

©Zerbor/fotolia.com

Legal-Tech-Portale dürfen auf ihrer Internetseite nicht damit werben, kostenlos gegen Bußgeldbescheide im Verkehrsrecht vorzugehen, wenn die Kosten tatsächlich nur bei überwiegender Erfolgsaussicht übernommen werden.

Dies entschied das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 10.10.2017 (312  O 477/16) und gab damit einer Klage des DAV vollumfänglich statt. Der DAV hatte gegen ein Unternehmen geklagt, dass auf seiner Homepage den falschen Eindruck erweckt hatte, ein Bußgeld – beispielsweise wegen zu schnellen Fahrens –  könne in jedem Fall ohne Kosten abgewehrt werden. Das Landgericht Hamburg sah hierin eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(DAV Depesche vom 19.10.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Jens-Hendrik Kern


12.03.2026

Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge

Mit Urteil vom 06.06.2025 (5 K 397/24) hat sich das FG Baden-Württemberg zur Buchwerfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge geäußert.

weiterlesen
Stolperfalle Buchwertfortführung in der sukzessiven Unternehmensnachfolge

Meldung

©Pixelot/fotolia.com


12.03.2026

Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Bei einer außerordentlichen Kündigung zählt nicht nur die Schwere der Vorwürfe, sondern ebenso die strikte Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

weiterlesen
Trotz Compliance-Vorwürfe: Fristlose Kündigung bei Formfehler unwirksam

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


12.03.2026

BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei

Die ratenweise Erfüllung einer Abfindung für einen lebzeitigen Pflichtteilsverzicht unterliegt nicht der Einkommensteuer, entschied der BFH.

weiterlesen
BFH: Abfindung für Pflichtteilsverzicht bleibt steuerfrei
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)