• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Datenverarbeitung: Einwilligung setzt aktives Handeln voraus

11.03.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Datenverarbeitung: Einwilligung setzt aktives Handeln voraus

Beitrag mit Bild

©marog-pixcells/fotolia.com

Der EuGH-Generalanwalt Szpunar hat sich in seinen Schlussanträgen mit den Anforderungen an die Wirksamkeit einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO befasst. Nach seiner Meinung liegt keine wirksame Einwilligung vor, wenn ein Mobilfunkkunde in einem standardisierten Vertrag handschriftlich die Anfertigung und Speicherung von Ausweiskopien verweigern muss.

Wenn eine Person auf einem ansonsten standardisierten Vertrag handschriftlich erklären muss, dass sie die Einwilligung betreffend die Anfertigung und Aufbewahrung von Fotokopien ihrer Ausweispapiere verweigert, liege mangels Freiwilligkeit keine wirksame Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten vor.

Dies antwortet der Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen vom 04.03.2020 in der Rs. C‑61/19 auf die Fragen des vorlegenden rumänischen Gerichts, welche Anforderungen an die Merkmale einer wirksamen Einwilligung, die Freiwilligkeit und „Kenntnis der Sachlage“ nach Art. 2 lit. h Datenschutzrichtlinie 95/46 bzw. Art. 4 Nr. 11 DSGVO zu stellen sind.

Einwilligung zur Datenverarbeitung streitig

Nach Ansicht des Generalanwalts sind zur Bejahung der Freiwilligkeit ein aktives Verhalten und ein hohes Maß an Autonomie der jeweiligen Person erforderlich. Weiter könne nur dann von einer Einwilligung in Kenntnis der Sachlage ausgegangen werden, wenn völlig außer Zweifel stehe, dass der Betroffene ausreichend informiert wurde. Hierfür sei nötig, dass u.a. darüber informiert wurde, für welchen Zweck die Datenerhebung erfolge und ob eine Weitergabe an Dritte möglich ist. Zu einer informierten Einwilligung gehöre aber auch das Wissen darüber, ob die Einwilligung in die Datenverarbeitung Voraussetzung für den Vertragsabschluss sei. Die Beweislast für das Vorliegen der Wirksamkeitsvoraussetzungen liege beim Verantwortlichen.

(DAV, EiÜ vom 06.03.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Hans-Peter Löw


09.02.2026

Equal Pay in der Geschäftsführung?

Rechtstatsächlich wie soziologisch ist es von Interesse, sich die hierarchischen Positionen und die Gehälter der prominenten Equal-Pay-Klägerinnen anzuschauen.

weiterlesen
Equal Pay in der Geschäftsführung?

Meldung

imilian/123rf.com


09.02.2026

Evaluierung der Whistleblower-Richtlinie

Mit einer Konsultation will die EU-Kommission herausfinden, ob die Whistleblower-Richtlinie ihren Zweck erfüllt: den effektiven Schutz von Hinweisgebern.

weiterlesen
Evaluierung der Whistleblower-Richtlinie

Meldung

©rcx/fotolia.com


09.02.2026

Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung

Der Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung beseitigt bislang geltende Ausnahmen von der Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler, um europarechtskonform zu werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)