• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Datenverarbeitung: Einwilligung setzt aktives Handeln voraus

11.03.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Datenverarbeitung: Einwilligung setzt aktives Handeln voraus

Beitrag mit Bild

©marog-pixcells/fotolia.com

Der EuGH-Generalanwalt Szpunar hat sich in seinen Schlussanträgen mit den Anforderungen an die Wirksamkeit einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO befasst. Nach seiner Meinung liegt keine wirksame Einwilligung vor, wenn ein Mobilfunkkunde in einem standardisierten Vertrag handschriftlich die Anfertigung und Speicherung von Ausweiskopien verweigern muss.

Wenn eine Person auf einem ansonsten standardisierten Vertrag handschriftlich erklären muss, dass sie die Einwilligung betreffend die Anfertigung und Aufbewahrung von Fotokopien ihrer Ausweispapiere verweigert, liege mangels Freiwilligkeit keine wirksame Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten vor.

Dies antwortet der Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen vom 04.03.2020 in der Rs. C‑61/19 auf die Fragen des vorlegenden rumänischen Gerichts, welche Anforderungen an die Merkmale einer wirksamen Einwilligung, die Freiwilligkeit und „Kenntnis der Sachlage“ nach Art. 2 lit. h Datenschutzrichtlinie 95/46 bzw. Art. 4 Nr. 11 DSGVO zu stellen sind.

Einwilligung zur Datenverarbeitung streitig

Nach Ansicht des Generalanwalts sind zur Bejahung der Freiwilligkeit ein aktives Verhalten und ein hohes Maß an Autonomie der jeweiligen Person erforderlich. Weiter könne nur dann von einer Einwilligung in Kenntnis der Sachlage ausgegangen werden, wenn völlig außer Zweifel stehe, dass der Betroffene ausreichend informiert wurde. Hierfür sei nötig, dass u.a. darüber informiert wurde, für welchen Zweck die Datenerhebung erfolge und ob eine Weitergabe an Dritte möglich ist. Zu einer informierten Einwilligung gehöre aber auch das Wissen darüber, ob die Einwilligung in die Datenverarbeitung Voraussetzung für den Vertragsabschluss sei. Die Beweislast für das Vorliegen der Wirksamkeitsvoraussetzungen liege beim Verantwortlichen.

(DAV, EiÜ vom 06.03.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Stefan Skulesch


24.04.2026

Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung

Vermögensverwaltende Personengesellschaften – insbesondere im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften und grundbesitzenden Privatpersonen – haben sich im Rahmen der Nachlassabwicklung und -gestaltung (bei vorweggenommener Erbfolge) als gängiges Instrument etabliert.

weiterlesen
Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung

Meldung

©kebox/fotolia.com


24.04.2026

Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Werden fehlerhaft negative Testergebnisse veröffentlicht, kann dies einen rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellen und Schadensersatzansprüche auslösen.

weiterlesen
Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Meldung

©Andriy Popov/123rf.com


24.04.2026

Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice

Homeoffice bleibt in Deutschland weit verbreitet, besonders in großen Unternehmen und digitalen, beratungsnahen Branchen.

weiterlesen
Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht