28.04.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Datenschutz: Paradigmenwechsel in Europa

Beitrag mit Bild

Kürzlich haben Rat und Parlament auf EU-Ebene die Datenschutz-Grundverordnung beschlossen; sie gilt voraussichtlich ab Juni 2018 in sämtlichen Mitgliedstaaten unmittelbar.

Über vier Jahre hat es gedauert, bis die europäischen Institutionen die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beschlossen haben. Diese wird ab Juni 2018 auf Jahrzehnte hin das neue Gerüst für den Datenschutz in Europa darstellen. Eine echte Herausforderung für Unternehmen.

Der Anwendungsbereich der DS-GVO erfasst nicht nur sämtliche europäische Unternehmen, sondern auch Unternehmen außerhalb der EU, soweit sie personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten, denen sie Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten sie beobachten. Das modernisierte Datenschutzrecht birgt für Unternehmen zahlreiche neue Chancen, aber auch etliche Risiken. Allein die Implementierungsarbeit wird eigenes Budget und eigene Ressourcen abverlangen.

Revolutionärer Datenschutz aus Brüssel

In seinem Gastkommentar „Neuer revolutionärer Datenschutz aus Brüssel“ befasst sich RA Dr. Philipp Räther ausführlich mit den neuen Spielregeln und deren Bedeutung für die unternehmerische Praxis. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 29.04.2016, Heft 17, Seite M5 sowie online unter Dokumentennummer DB1201069.

Was bringt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung?

Für alle Unternehmen hält die Verordnung viele Neuerungen bereit, die im Fachbeitrag „Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung“ von Prof. Dr. Gerald Spindler untersucht werden. Er setzt sich mit der Pflicht zur Datenfolgenabschätzung, Privacy by Design and Privacy by Default, geschärften Ansprüche der Betroffenen auf Information sowie der Herausgabe und Übertragung ihrer Daten auseinander. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 22.04.2016, Heft 16, Seite 937 – 947 sowie online unter Dokumentennummer DB1197951.

(DER BETRIEB / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Lisa Fiedler


19.08.2026

Wenn der Ehevertrag Steuerfolgen auslöst – die jüngere BFH-Rechtsprechung zu Eheverträgen

Eheverträge werden vorrangig mit Blick auf Scheidung, Vermögensschutz und die Absicherung der Ehegatten gestaltet. Eine familienrechtliche Betrachtung reicht bei der Planung jedoch nicht aus. Die Konstellation muss stets auch aus der Sicht des Steuerrechts mitgedacht werden.

weiterlesen
Wenn der Ehevertrag Steuerfolgen auslöst – die jüngere BFH-Rechtsprechung zu Eheverträgen

Rechtsboard

Wolfgang Kleinebrink


19.08.2026

„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht

Am 02.07.026 hat der Koalitionsausschuss der Union und der SPD das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Dieses Reformpaket umfasst 34 Maßnahmen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen im Hinblick auf das Kündigungs- und Befristungsrecht dargestellt.

weiterlesen
„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


19.08.2026

Jedes siebte Unternehmen schreibt Arbeitszeugnisse mit KI

KI hält zunehmend Einzug in die Personalabteilungen deutscher Unternehmen – von der Weiterbildung über Arbeitszeugnisse bis zum Onboarding.

weiterlesen
Jedes siebte Unternehmen schreibt Arbeitszeugnisse mit KI
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht