Über vier Jahre hat es gedauert, bis die europäischen Institutionen die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) beschlossen haben. Diese wird ab Juni 2018 auf Jahrzehnte hin das neue Gerüst für den Datenschutz in Europa darstellen. Eine echte Herausforderung für Unternehmen.
Der Anwendungsbereich der DS-GVO erfasst nicht nur sämtliche europäische Unternehmen, sondern auch Unternehmen außerhalb der EU, soweit sie personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeiten, denen sie Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten sie beobachten. Das modernisierte Datenschutzrecht birgt für Unternehmen zahlreiche neue Chancen, aber auch etliche Risiken. Allein die Implementierungsarbeit wird eigenes Budget und eigene Ressourcen abverlangen.
Revolutionärer Datenschutz aus Brüssel
In seinem Gastkommentar „Neuer revolutionärer Datenschutz aus Brüssel“ befasst sich RA Dr. Philipp Räther ausführlich mit den neuen Spielregeln und deren Bedeutung für die unternehmerische Praxis. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 29.04.2016, Heft 17, Seite M5 sowie online unter Dokumentennummer DB1201069.
Was bringt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung?
Für alle Unternehmen hält die Verordnung viele Neuerungen bereit, die im Fachbeitrag „Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung“ von Prof. Dr. Gerald Spindler untersucht werden. Er setzt sich mit der Pflicht zur Datenfolgenabschätzung, Privacy by Design and Privacy by Default, geschärften Ansprüche der Betroffenen auf Information sowie der Herausgabe und Übertragung ihrer Daten auseinander. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 22.04.2016, Heft 16, Seite 937 – 947 sowie online unter Dokumentennummer DB1197951.
(DER BETRIEB / Viola C. Didier)