• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Datenschutz als Wettbewerbsfaktor: BGH stärkt Klagebefugnis

31.03.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Datenschutz als Wettbewerbsfaktor: BGH stärkt Klagebefugnis

Datenschutz ist nicht nur Privatsache – sondern auch Wettbewerbssache. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber Datenschutzverstöße zivilrechtlich verfolgen dürfen.

Beitrag mit Bild

©vege/fotolia.com

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinen Urteilen vom 27.03.2025 (Az. I ZR 186/17, I ZR 222/19, I ZR 223/19) entschieden, dass sowohl Verbraucherschutzverbände als auch Mitbewerber Datenschutzverstöße im Wege der wettbewerbsrechtlichen Klage vor Zivilgerichten verfolgen dürfen – auch ohne konkreten Auftrag oder individuellen Betroffenen.

Soziale Netzwerke müssen Nutzer umfassend informieren

Im Verfahren I ZR 186/17 ging es um das sogenannte „App-Zentrum“ auf Facebook. Dort erhielten Nutzer vor dem Start von Spielen unklare Hinweise zur Datennutzung, etwa dass Anwendungen „Statusmeldungen, Fotos und mehr“ im Namen der Nutzer posten dürfen. Der BGH sah hierin einen Verstoß gegen die Informationspflichten nach Art. 12 und 13 DSGVO. Dies sei nicht nur datenschutzrechtlich problematisch, sondern stelle auch eine unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrechts dar. Die Klage eines Verbraucherschutzverbands auf Unterlassung war damit zulässig und begründet.

Gesundheitsdaten unterliegen besonderem Schutz

In den Verfahren I ZR 222/19 und I ZR 223/19 beurteilte der BGH die Praxis von Apothekern, die über Amazon Arzneimittel verkaufen. Dabei wurden personenbezogene Daten von Kunden – etwa Name, Lieferadresse und Medikationsinformationen – ohne ausdrückliche Einwilligung erhoben. Der BGH stellte klar: Auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel fallen unter die besonderen Schutzvorschriften des Art. 9 Abs. 1 DSGVO, da es sich um Gesundheitsdaten handelt. Die unzulässige Datenverarbeitung stellt eine Marktverhaltensregelverletzung dar und kann von Mitbewerbern unterbunden werden.

Bedeutung für Unternehmen

Der BGH betonte, dass datenschutzrechtliche Vorschriften – insbesondere zur Information und Einwilligung – eine zentrale Rolle für die Teilnahme der Verbraucher am Markt spielen. Unternehmen, die gegen diese Vorschriften verstoßen, setzen sich nicht nur der Gefahr aufsichtsbehördlicher Sanktionen aus, sondern auch wettbewerbsrechtlichen Klagen durch Verbände oder Wettbewerber.

Mit diesen Urteilen stärkt der Bundesgerichtshof die Durchsetzbarkeit des Datenschutzrechts auf zivilrechtlichem Wege. Verstöße können von Verbraucherschutzverbänden und Mitbewerbern effektiv verfolgt werden – ein starkes Signal für den Schutz personenbezogener Daten und für faire Marktbedingungen.


BGH vom 27.03.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Hardy Fischer


26.08.2026

Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Wird ein bebautes Grundstück zu einem Gesamtkaufpreis erworben, muss dieser für Zwecke der steuerlichen Abschreibung in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden.

weiterlesen
Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


26.08.2026

Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Bei der tariflichen Überlastquote zählen auch Beschäftigte mit Altersteilzeit außerhalb des persönlichen Tarifgeltungsbereichs mit.

weiterlesen
Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Meldung

©faithie/123rf.com


26.08.2026

Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft

Auch ohne CSRD-Pflicht können KMU künftig verstärkt zur Bereitstellung standardisierter Nachhaltigkeitsdaten aufgefordert werden.

weiterlesen
Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht