• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Datenbereitstellungsdienste: BaFin nimmt Antragsentwürfe entgegen

01.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Datenbereitstellungsdienste: BaFin nimmt Antragsentwürfe entgegen

Beitrag mit Bild

Datenbereitstellungsdienste sind bei der Erfüllung von Veröffentlichungs- und Meldepflichten involviert, die Wertpapierfirmen und Betreiber von Handelsplätzen gemäß der MiFIR erfüllen müssen.

Die europäische Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) stellt das Erbringen von Datenbereitstellungsdienstleistungen ab dem 3. Januar 2018 unter Zulassungsvorbehalt und behördliche Aufsicht. Seit heute nimmt die BaFin Antragsentwürfe entgegen.

Formelle Anträge für die Zulassung beziehungsweise für die Prüfung der dazu notwendigen Voraussetzungen kann die BaFin erst entgegennehmen und bearbeiten, wenn die entsprechenden Zuständigkeitsregeln im Kreditwesengesetz (KWG) durch das geplante Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz in Kraft sind. Um einen reibungslosen Übergang für Unternehmen zu ermöglichen, die ab dem 3. Januar 2018 als Datenbereitstellungsdienste tätig sein wollen, wird das KWG voraussichtlich Übergangsvorschriften in Form einer Erlaubnisfiktion vorsehen, sofern die Unternehmen bis zum 2. Juli 2018 einen vollständigen Erlaubnisantrag stellen. Antragsentwürfe nimmt die BaFin bereits ab dem 1. März entgegen, um sie vorläufig zu prüfen.

(BaFin vom 28.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)