• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Datenbereitstellungsdienste: BaFin nimmt Antragsentwürfe entgegen

01.03.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Datenbereitstellungsdienste: BaFin nimmt Antragsentwürfe entgegen

Beitrag mit Bild

Datenbereitstellungsdienste sind bei der Erfüllung von Veröffentlichungs- und Meldepflichten involviert, die Wertpapierfirmen und Betreiber von Handelsplätzen gemäß der MiFIR erfüllen müssen.

Die europäische Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) stellt das Erbringen von Datenbereitstellungsdienstleistungen ab dem 3. Januar 2018 unter Zulassungsvorbehalt und behördliche Aufsicht. Seit heute nimmt die BaFin Antragsentwürfe entgegen.

Formelle Anträge für die Zulassung beziehungsweise für die Prüfung der dazu notwendigen Voraussetzungen kann die BaFin erst entgegennehmen und bearbeiten, wenn die entsprechenden Zuständigkeitsregeln im Kreditwesengesetz (KWG) durch das geplante Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz in Kraft sind. Um einen reibungslosen Übergang für Unternehmen zu ermöglichen, die ab dem 3. Januar 2018 als Datenbereitstellungsdienste tätig sein wollen, wird das KWG voraussichtlich Übergangsvorschriften in Form einer Erlaubnisfiktion vorsehen, sofern die Unternehmen bis zum 2. Juli 2018 einen vollständigen Erlaubnisantrag stellen. Antragsentwürfe nimmt die BaFin bereits ab dem 1. März entgegen, um sie vorläufig zu prüfen.

(BaFin vom 28.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)