• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Datenaustausch mit dem Vereinigten Königreich

24.02.2021

Meldung, Wirtschaftsrecht

Datenaustausch mit dem Vereinigten Königreich

Beitrag mit Bild

©marog-pixcells/fotolia.com

Die EU Kommission hat einen Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss veröffentlicht, nach dem personenbezogene Daten im Vereinigten Königreich einen mit dem Europäischen Datenschutzrecht vergleichbaren Schutz genießen. Damit soll der Datenaustausch künftig ohne weitere Genehmigungen möglich werden.

Die EU-Kommission hat das Verfahren zu Übermittlungen personenbezogener Daten aus der EU in das Vereinigte Königreich eingeleitet. Nach gründlicher Überprüfung ist die EU-Kommission zu dem Schluss gelangt, dass im Vereinigten Königreich ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist. Im nächsten Schritt wird der Europäische Datenschutzausschuss eine Stellungnahme abgeben. Auch die Mitgliedstaaten müssen im sogenannten Komitologieverfahren noch ihre Zustimmung geben. Anschließend könnte die Europäische Kommission die endgültigen Angemessenheitsbeschlüsse zum Vereinigten Königreich annehmen.

Datenschutz fußt auf gemeinsamer Basis

„Ein sicherer Datenfluss zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ist von entscheidender Bedeutung für die Aufrechterhaltung enger Handelsbeziehungen und eine wirksame Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung“, erklärte Didier Reynders, Kommissar für Justiz. Im Gegensatz zu anderen Drittstaaten, in denen die Konvergenz im Rahmen des Verfahrens zur Sicherstellung der Angemessenheit oftmals voneinander abweichender Systeme weiterentwickelt wird, hat die EU das Datenschutzrecht des Vereinigten Königreichs jahrzehntelang mitgeprägt.

Datenaustausch muss zukunftssicher sein

Da das Vereinigte Königreich nun jedoch nicht mehr durch die Datenschutzvorschriften der EU gebunden ist, ist es umso wichtiger, dass alle Angemessenheitsbeschlüsse zukunftssicher sind. Die angenommenen Beschlüsse sollen daher vorerst für zunächst vier Jahre gültig sein. Nach diesen vier Jahren könnten sie verlängert werden. Voraussetzung ist, dass das Schutzniveau im Vereinigten Königreich weiterhin angemessen wäre.

Bis es so weit ist, gehen die Datenströme zwischen dem Europäischen Wirtschaftsraum und dem Vereinigten Königreich weiter. Ihre Sicherheit ist durch eine bedingte Übergangsregelung sichergestellt. Diese wurde im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbart. Der Übergangszeitraum endet am 30.06.2021.

(EU Kommission vom 19.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Aktionsmodul Gesellschaftsrecht (Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner


22.09.2026

Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Seit dem 01.01.2023 kann eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr von allen Körperschaften oder Personenvereinigungen erbracht werden, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen, wenn sie Leistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr, 1 oder 9 EStG gewähren können.

weiterlesen
Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Meldung

©limbi007/123rf.com


22.09.2026

Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Die Abrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen bleibt für Unternehmen und Berater ein rechtlich sensibles Compliance-Thema.

weiterlesen
Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


22.09.2026

Gehaltsbudgets 2026 unter Druck

Gehaltserhöhungen bleiben moderat, während Unternehmen ihre Gehaltsbudgets zunehmend nach Leistung und strategischer Bedeutung verteilen.

weiterlesen
Gehaltsbudgets 2026 unter Druck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht