10.11.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Data Act auf der Zielgeraden

Mit dem Data Act soll insbesondere der Datenaustausch zwischen Unternehmen untereinander sowie mit der öffentlichen Hand vorangebracht werden. Außerdem will der Data Act den leichteren Wechsel zwischen Cloud-Providern ermöglichen.

Beitrag mit Bild

©your123/fotolia.com

Der „Data Act“, auf den sich Parlament und Rat bereits informell geeinigt haben, soll Innovationen fördern, indem Hindernisse für den Datenzugriff beseitigt werden. Die neuen Rechtsvorschriften legen Regeln für die gemeinsame Nutzung von Daten fest, die von vernetzten Produkten oder damit verbundenen Diensten (z.B. Internet der Dinge, Industriemaschinen) erzeugt werden, und ermöglichen den Nutzern Zugang zu den erzeugten Daten. Sie werden zur Entwicklung neuer Dienste beitragen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, wo große Datenmengen benötigt werden, um Algorithmen zu trainieren. Außerdem sollen Kundendienstleistungen und Reparaturen von vernetzten Geräten billiger werden. In Ausnahmefällen oder Notfällen wie Überschwemmungen und Waldbränden können öffentliche Stellen nach dem neuen Gesetz auf Daten des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Die Abgeordneten setzten sich für eine klare Definition von Geschäftsgeheimnissen und Inhabern von Geschäftsgeheimnissen ein, um unrechtmäßige Datenübermittlungen und Datenlecks in Länder mit schwächeren Datenschutzbestimmungen zu verhindern. Sie wollen auch verhindern, dass Wettbewerber in einem bestimmten Bereich den Zugang zu Daten ausnutzen können, um Dienste oder Geräte ihrer Konkurrenten nachzukonstruieren („reverse engineer“).

Das neue Gesetz erleichtert den Wechsel zwischen Cloud-Diensteanbietern – Unternehmen, die Netzwerkdienste, Infrastruktur oder Geschäftsanwendungen in der Cloud anbieten – und führt Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige internationale Datenübermittlungen durch diese Unternehmen ein. Die Abgeordneten stellten sicher, dass das Datengesetz bedeutet, dass Kunden von Cloud-Diensten die Möglichkeit haben, Verträge auszuhandeln und nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden zu sein.

Nächste Schritte

Das Gesetz wurde mit 481 zu 31 Stimmen bei 71 Enthaltungen angenommen. Es bedarf nun der formellen Zustimmung des Rates, um in Kraft treten zu können.


EU Parlament vom 09.11.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


08.12.2023

Freitag und Montag sind häufigste Homeoffice-Tage

Über alle Wirtschaftszweige hinweg wird in etwa 64 % der Unternehmen Homeoffice genutzt, dabei ist der Freitag mit 55 % der häufigste Homeoffice-Tag.

weiterlesen
Freitag und Montag sind häufigste Homeoffice-Tage

Meldung

©SBH/fotolia.com


08.12.2023

IAASB veröffentlicht ISA for LCE

Thematisch umfasst der Standard (ISA for LCE) alle Bereiche einer Abschlussprüfung, von der Auftragsannahme bis zur Berichterstattung.

weiterlesen
IAASB veröffentlicht ISA for LCE

Meldung

©dekanaryas/fotolia.com


07.12.2023

EuGH: DSGVO steht Datenverarbeitungspraktiken der Schufa entgegen

Es steht im Widerspruch zur DSGVO, wenn private Auskunfteien Daten zur Restschuldbefreiung länger speichern als das öffentliche Insolvenzregister.

weiterlesen
EuGH: DSGVO steht Datenverarbeitungspraktiken der Schufa entgegen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank