10.11.2023

Meldung, Wirtschaftsrecht

Data Act auf der Zielgeraden

Mit dem Data Act soll insbesondere der Datenaustausch zwischen Unternehmen untereinander sowie mit der öffentlichen Hand vorangebracht werden. Außerdem will der Data Act den leichteren Wechsel zwischen Cloud-Providern ermöglichen.

Beitrag mit Bild

©your123/fotolia.com

Der „Data Act“, auf den sich Parlament und Rat bereits informell geeinigt haben, soll Innovationen fördern, indem Hindernisse für den Datenzugriff beseitigt werden. Die neuen Rechtsvorschriften legen Regeln für die gemeinsame Nutzung von Daten fest, die von vernetzten Produkten oder damit verbundenen Diensten (z.B. Internet der Dinge, Industriemaschinen) erzeugt werden, und ermöglichen den Nutzern Zugang zu den erzeugten Daten. Sie werden zur Entwicklung neuer Dienste beitragen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, wo große Datenmengen benötigt werden, um Algorithmen zu trainieren. Außerdem sollen Kundendienstleistungen und Reparaturen von vernetzten Geräten billiger werden. In Ausnahmefällen oder Notfällen wie Überschwemmungen und Waldbränden können öffentliche Stellen nach dem neuen Gesetz auf Daten des privaten Sektors zugreifen und diese nutzen.

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Die Abgeordneten setzten sich für eine klare Definition von Geschäftsgeheimnissen und Inhabern von Geschäftsgeheimnissen ein, um unrechtmäßige Datenübermittlungen und Datenlecks in Länder mit schwächeren Datenschutzbestimmungen zu verhindern. Sie wollen auch verhindern, dass Wettbewerber in einem bestimmten Bereich den Zugang zu Daten ausnutzen können, um Dienste oder Geräte ihrer Konkurrenten nachzukonstruieren („reverse engineer“).

Das neue Gesetz erleichtert den Wechsel zwischen Cloud-Diensteanbietern – Unternehmen, die Netzwerkdienste, Infrastruktur oder Geschäftsanwendungen in der Cloud anbieten – und führt Schutzmaßnahmen gegen unrechtmäßige internationale Datenübermittlungen durch diese Unternehmen ein. Die Abgeordneten stellten sicher, dass das Datengesetz bedeutet, dass Kunden von Cloud-Diensten die Möglichkeit haben, Verträge auszuhandeln und nicht an einen bestimmten Anbieter gebunden zu sein.

Nächste Schritte

Das Gesetz wurde mit 481 zu 31 Stimmen bei 71 Enthaltungen angenommen. Es bedarf nun der formellen Zustimmung des Rates, um in Kraft treten zu können.


EU Parlament vom 09.11.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Jan Winkler


04.05.2026

Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg bei (qualifiziertem) Anteilstausch – Keine Anrechnung der Vorbesitzzeiten des übertragenden Rechtsträgers

Der BFH hat mit Urteil vom 17.12.2025 seine bisherige Rechtsprechung zum Verhältnis von § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG zu § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG bestätigt.

weiterlesen
Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg bei (qualifiziertem) Anteilstausch – Keine Anrechnung der Vorbesitzzeiten des übertragenden Rechtsträgers

Meldung

©skywalk154/fotolia.com


04.05.2026

BMF klärt Umsatzsteuer bei Gutscheinvertrieb

Ein aktuelles BMF-Schreiben schafft mehr Klarheit für den Vertrieb von Mehrzweck-Gutscheinen über mehrstufige Handelsstrukturen.

weiterlesen
BMF klärt Umsatzsteuer bei Gutscheinvertrieb

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


04.05.2026

Betriebsratswahl trotz Rentenbefristung

Bei ungeklärter Befristung darf ein Mitarbeiter grundsätzlich weiter für den Betriebsrat kandidieren, entschied das Arbeitsgericht München.

weiterlesen
Betriebsratswahl trotz Rentenbefristung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht