Angesichts von Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese Entlastung soll sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert werden.
Anhebung des Grundfreibetrags entlastet alle
Da Pauschalen den administrativen Aufwand für Steuerpflichtige und Verwaltung reduzieren und durch die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, ist dies nach Ansicht des BMF ein geeigneter Ansatz. Die Anhebung des Grundfreibetrags im Steuerentlastungsgesetz 2022 entlastet alle Steuerpflichtigen, wobei die Bezieher niedriger Einkommen relativ stärker entlastet werden. Dies ist aus sozialen Gesichtspunkten geboten. Zielgerichtet zur Entlastung für besonders von den gestiegenen Mobilitätskosten Betroffene ist das Vorziehen der Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler intendiert.
Neuerungen im Steuerentlastungsgesetz 2022
Zur Entlastung werden dabei folgende steuerliche Maßnahmen umgesetzt:
- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022,
- Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 und
- Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 auf 38 Cent.