04.03.2022

Meldung, Steuerrecht

Das Steuerentlastungsgesetz 2022 kommt

Das BMF hat den Referentenentwurf für ein Steuerentlastungsgesetz 2022 veröffentlicht. Der Entwurf enthält mehrere Maßnahmen aus dem steuerlichen Bereich und soll damit insbesondere Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 23.02.2022 umsetzen.

Beitrag mit Bild

©Jamrooferpix/fotolia.com

Angesichts von Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese Entlastung soll sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert werden.

Anhebung des Grundfreibetrags entlastet alle

Da Pauschalen den administrativen Aufwand für Steuerpflichtige und Verwaltung reduzieren und durch die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren, ist dies nach Ansicht des BMF ein geeigneter Ansatz. Die Anhebung des Grundfreibetrags im Steuerentlastungsgesetz 2022 entlastet alle Steuerpflichtigen, wobei die Bezieher niedriger Einkommen relativ stärker entlastet werden. Dies ist aus sozialen Gesichtspunkten geboten. Zielgerichtet zur Entlastung für besonders von den gestiegenen Mobilitätskosten Betroffene ist das Vorziehen der Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler intendiert.

Neuerungen im Steuerentlastungsgesetz 2022

Zur Entlastung werden dabei folgende steuerliche Maßnahmen umgesetzt:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022,
  • Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 und
  • Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 auf 38 Cent.

BMF vom 02.03.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©Sashkin/fotolia.com


30.12.2025

Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Das BMJV hat bekanntgegeben, dass vor Mitte März 2026 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet wird.

weiterlesen
Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse bis Mitte März 2026 sanktionsfrei

Meldung

©Falko Müller/fotolia.com


30.12.2025

Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Mit neuen Regelungen für 2026 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Umwelt- und Klimaschutz mit wirtschaftlicher Entlastung zu verbinden.

weiterlesen
Gesetzliche Neuregelungen bei Umwelt und Klimaschutz 2026

Meldung

©garagestock/123rf.com


29.12.2025

Transparenzpflicht für Schufa-Score

Die Schufa ist verpflichtet, konkret darzulegen, welche Daten in die Bewertung eingeflossen sind, wie sie gewichtet wurden und warum ein bestimmter Scorewert vergeben wurde.

weiterlesen
Transparenzpflicht für Schufa-Score

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank