Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Management spiegeln die tiefgreifenden Veränderungen in deutschen Unternehmen wider. Wichtige Themen sind Arbeitszeit, Datenschutz und Gesundheit, ergibt eine neue Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung.
Was bedeutet Arbeiten 4.0 im betrieblichen Alltag? Und wie wird die Digitalisierung in Unternehmen umgesetzt? In Betrieben mit Betriebsrat haben die Beschäftigten darauf einen gesetzlich gesicherten Einfluss und können Regeln für die Arbeitswelt von morgen mitgestalten. Aktuell schließen Betriebsräte am häufigsten Vereinbarungen zu Arbeitszeit und Datenschutz ab. Außerdem kommen viele Betriebsvereinbarungen hinzu, die der Gesundheit der Beschäftigten dienen und vor psychischen Belastungen schützen sollen. Dies zeigt eine Analyse der Hans-Böckler-Stiftung. Die Experten haben Daten der WSI-Betriebsrätebefragungen 2015 und 2017 und aus dem Archiv Betriebliche Vereinbarungen ausgewertet.
Top-Thema Arbeitszeit
Am häufigsten geht es der Analyse zufolge in Betriebsvereinbarungen um das Thema Arbeitszeit. So haben beispielsweise rund 71 % aller Betriebe mit Arbeitnehmervertretung ein gültiges Abkommen zu Arbeitszeitkonten. „Soll Arbeitszeit flexibler gestaltet werden, dann sind Arbeitszeitkonten das notwendige Instrument“, heißt es in der Analyse. Hinzu kommen weitere Vereinbarungen, die sich mit flexiblen Arbeitszeitmodellen wie etwa Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit oder Wochenendarbeit befassen. Einerseits sollen diese Regelungen den Beschäftigten ermöglichen, selbstbestimmter über ihre Arbeitszeit zu entscheiden, gleichzeitig müssen Betriebsräte einer Entgrenzung der Arbeit entgegentreten. Nicht zuletzt müssen betriebliche Erfordernisse oft berücksichtigt werden.
Datenschutz wird immer wichtiger
Hohe Priorität hat für Betriebsräte der Datenschutz – in 70 % der Betriebe existieren dazu Vereinbarungen. Sie sollen zum Beispiel die lückenlose Überwachung durch Arbeitgeber verhindern. Das bedeutet konkret, Leistungs- und Verhaltenskontrollen zu begrenzen, die Auswertung von Protokollen zu regulieren und die private Nutzung von Anwendungen zu regeln.
Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung
Ein weiteres Thema, das aktuell stark an Bedeutung gewinnt: Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung. Mittlerweile gibt es dazu in etwa 55 % der Betriebe eine Vereinbarung – deutlich mehr als noch im Jahr 2015, damals waren es nur 42 %. Offenbar erkennen immer mehr Unternehmen, dass aufgrund zunehmender Arbeitsverdichtung und Entgrenzung in der digitalisierten Arbeitswelt dringender Handlungsbedarf besteht. Das zeigt sich auch daran, dass psychische Belastungen stärker in den Fokus rücken. Inzwischen gibt es in rund 30 % der mitbestimmten Betriebe eine Vereinbarung zu psychischen Gefährdungsbeurteilungen. Mehr als die Hälfte dieser Vereinbarungen wurde seit 2015 abgeschlossen. Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen seien das „Trendthema Nummer 12, heißt es in der Analyse.
(Hans-Böckler-Stiftung, PM vom 14.05.2018 / Viola C. Didier)