• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Das Sabbatjahr als Motivationskick für Mitarbeiter?

08.01.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Das Sabbatjahr als Motivationskick für Mitarbeiter?

Beitrag mit Bild

©JeanetteDietl/fotolia.com

Eine längere Auszeit um zu reisen oder sich weiterzubilden – davon träumen viele Arbeitnehmer. Dieser Wunsch könnte bald Realität werden, denn die Politik diskutiert über ein Gesetz, das jedem das Recht auf zwei Sabbatjahre einräumt. Wie reagieren Arbeitgeber auf diesen Vorschlag?

Die aktuelle Randstad-ifo-Personalleiterbefragung unter mehr als 1.000 Personalleitern hat herausgefunden: Arbeitgeber reagieren erstaunlich gelassen auf den gesetzesvorschlag. 82 % der Personaler sind grundsätzlich offen für das Sabbatjahr, 26 % rechnen sogar mit einem positiven Effekt für das Unternehmen. Sie versprechen sich vor allem motiviertere Mitarbeiter.

Zwei Sabbatjahre im Laufe der Karriere

Laut dem Gesetzesvorschlag stünden jedem Arbeitnehmer gesetzlich zwei Berufsunterbrechungen von je maximal einem Jahr zu. Die Pausen sollen für diverse Aktivitäten wie zum Beispiel Auslandserfahrungen, persönliche berufliche Weiterentwicklung oder Familienzeit genutzt werden können. Während des Sabbaticals verzichten die Arbeitnehmer auf ihr Gehalt oder lassen sich angesparte Überstunden auszahlen.

Sabbatical für mehr Mitarbeiterzufriedenheit

56 % der befragten Unternehmen stehen diesem Modell neutral gegenüber: Sie erwarten dadurch keine unmittelbaren Konsequenzen für ihren Personalstand. Am ehesten findet das Recht auf Auszeit Zuspruch im Verarbeitenden Gewerbe, wo 29 % für den Vorschlag sind. Unter den Dienstleistern sind es 27 %, der Handel ist mit 22 % etwa skeptischer. In allen Branchen rechnen die Fürsprecher damit, dass die Angestellten voller Tatendrang zurückkehren und eventuell neue Kompetenzen – persönliche oder professionelle – in den Job einbringen. „Ein Angebot für ein Sabbatical kann für Arbeitnehmer eine zusätzliche Motivationsquelle sein und zur Mitarbeiterzufriedenheit beitragen, da es Vertrauen signalisiert. Die Studienergebnisse zeigen, dass viele Personalleiter dem Konzept offen gegenüber stehen“, so Petra Timm, Director Group Communications bei Randstad.

(Randstad Deutschland,  PM vom 04.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


30.08.2024

BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Trotz der Bearbeitung von etwa 3,7 Millionen Einsprüchen 2023 stieg die Zahl der unerledigten Einsprüche auf knapp 8,7 Millionen – ein Anstieg von 276 %.

weiterlesen
BMF-Statistik über die Einspruchsbearbeitung

Meldung

©3rdtimeluckystudio/123rf.com


30.08.2024

Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Die BaFin teilt mit, dass die bisherigen aufsichtlichen Vorgaben, die sich am Risikopotenzial für Greenwashing orientieren, auch für das kommende Prüfungsjahr anzuwenden sind.

weiterlesen
Neue Hinweise der BaFin zur EU-Offenlegungsverordnung

Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Christian Busmann


29.08.2024

§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Neuregelung des § 1 Abs. 3d AStG § 1 Abs. 3d AStG sieht vor, dass Betriebsausgabenabzüge innerhalb multinationaler Unternehmensgruppen aufgrund grenzüberschreitender Finanzierungsbeziehungen außerbilanziell zu korrigieren sind, wenn der Steuerpflichtige nicht glaubhaft machen kann, dass der Kapitaldienst für die gesamte Laufzeit der Finanzierungsbeziehung von Anfang an hätte erbracht werden können und die Finanzierung nicht nur wirtschaftlich

weiterlesen
§ 1 Abs. 3d AStG – Verschärfung bei grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen – Derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung und ihre Auswirkungen auf Investmentstrukturen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank