• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Das Sabbatjahr als Motivationskick für Mitarbeiter?

08.01.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Das Sabbatjahr als Motivationskick für Mitarbeiter?

Beitrag mit Bild

©JeanetteDietl/fotolia.com

Eine längere Auszeit um zu reisen oder sich weiterzubilden – davon träumen viele Arbeitnehmer. Dieser Wunsch könnte bald Realität werden, denn die Politik diskutiert über ein Gesetz, das jedem das Recht auf zwei Sabbatjahre einräumt. Wie reagieren Arbeitgeber auf diesen Vorschlag?

Die aktuelle Randstad-ifo-Personalleiterbefragung unter mehr als 1.000 Personalleitern hat herausgefunden: Arbeitgeber reagieren erstaunlich gelassen auf den gesetzesvorschlag. 82 % der Personaler sind grundsätzlich offen für das Sabbatjahr, 26 % rechnen sogar mit einem positiven Effekt für das Unternehmen. Sie versprechen sich vor allem motiviertere Mitarbeiter.

Zwei Sabbatjahre im Laufe der Karriere

Laut dem Gesetzesvorschlag stünden jedem Arbeitnehmer gesetzlich zwei Berufsunterbrechungen von je maximal einem Jahr zu. Die Pausen sollen für diverse Aktivitäten wie zum Beispiel Auslandserfahrungen, persönliche berufliche Weiterentwicklung oder Familienzeit genutzt werden können. Während des Sabbaticals verzichten die Arbeitnehmer auf ihr Gehalt oder lassen sich angesparte Überstunden auszahlen.

Sabbatical für mehr Mitarbeiterzufriedenheit

56 % der befragten Unternehmen stehen diesem Modell neutral gegenüber: Sie erwarten dadurch keine unmittelbaren Konsequenzen für ihren Personalstand. Am ehesten findet das Recht auf Auszeit Zuspruch im Verarbeitenden Gewerbe, wo 29 % für den Vorschlag sind. Unter den Dienstleistern sind es 27 %, der Handel ist mit 22 % etwa skeptischer. In allen Branchen rechnen die Fürsprecher damit, dass die Angestellten voller Tatendrang zurückkehren und eventuell neue Kompetenzen – persönliche oder professionelle – in den Job einbringen. „Ein Angebot für ein Sabbatical kann für Arbeitnehmer eine zusätzliche Motivationsquelle sein und zur Mitarbeiterzufriedenheit beitragen, da es Vertrauen signalisiert. Die Studienergebnisse zeigen, dass viele Personalleiter dem Konzept offen gegenüber stehen“, so Petra Timm, Director Group Communications bei Randstad.

(Randstad Deutschland,  PM vom 04.01.2018 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)