17.04.2025

Meldung, Steuerrecht

Das Osterei im Steuerrecht

Was haben Ostereier mit dem Umsatzsteuergesetz zu tun? Mehr, als man denkt! Die Besteuerung von Ostereiern ist nämlich komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheint.

Beitrag mit Bild

©rawpixel/123rf.com

Je nachdem, wo und in welcher Form man ein Ei kauft, greift ein anderer Steuersatz – vom Schoko-Ei bis zum Frühstücksbrötchen mit Ei-Belag. Bei einem Osterei handelt es sich nach Auffassung der Finanzverwaltung um eine als Phantasieform gehandelte Schokoladenware (BMF vom 05.08.2004, BStBl. I S. 638 Rn. 107), was zur Folge hat, dass die Lieferung eines solchen Ostereis dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 30 der Anlage 2 zum UStG unterliegt.

Auch beim Kauf eines gekochten und gefärbten Eis im Supermarkt wird der ermäßigte Steuersatz von 7 % erhoben. Wird das Ei hingegen beim Bauern gekauft, beträgt der Steuersatz regelmäßig 7,8 % nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG.

Warum der Osterhase den Fiskus beschäftigt

Wird das Ei beim Bäcker als Belag auf einem Brötchen gekauft, ist zu unterscheiden: Wird das Brötchen zusammen mit ausreichenden unterstützenden Dienstleistungen, die den sofortigen Verzehr ermöglichen (z.B. Bedienung, feste Sitzgelegenheiten), verkauft, so handelt es sich insgesamt um eine Restaurationsdienstleistung zum Regelsteuersatz von 19 % (Art. 6 Abs. 1 MwStVO). Treten keine unterstützenden Dienstleistungen hinzu, bleibt es beim ermäßigten Steuersatz für eine Speisenlieferung.

Ob der Osterhase Unternehmer ist und ob das Verstecken der Schokoladeneier zu einer komplexen Osterdienstleistung führt, die dem allgemeinen Steuersatz unterliegt, oder ob es bei der Lieferung einer Schokoladenware in Phantasieform zum ermäßigten Steuersatz bleibt, ist nach Angabe des Niedersächsischen Finanzgerichts übrigens bislang nicht höchstrichterlich entschieden. 

In diesem Sinne wünscht Ihnen die DER-BETRIEB-Redaktion frohe Ostern!


Nds. FG vom 16.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 € wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)