17.04.2025

Meldung, Steuerrecht

Das Osterei im Steuerrecht

Was haben Ostereier mit dem Umsatzsteuergesetz zu tun? Mehr, als man denkt! Die Besteuerung von Ostereiern ist nämlich komplexer, als sie auf den ersten Blick erscheint.

Beitrag mit Bild

©rawpixel/123rf.com

Je nachdem, wo und in welcher Form man ein Ei kauft, greift ein anderer Steuersatz – vom Schoko-Ei bis zum Frühstücksbrötchen mit Ei-Belag. Bei einem Osterei handelt es sich nach Auffassung der Finanzverwaltung um eine als Phantasieform gehandelte Schokoladenware (BMF vom 05.08.2004, BStBl. I S. 638 Rn. 107), was zur Folge hat, dass die Lieferung eines solchen Ostereis dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 30 der Anlage 2 zum UStG unterliegt.

Auch beim Kauf eines gekochten und gefärbten Eis im Supermarkt wird der ermäßigte Steuersatz von 7 % erhoben. Wird das Ei hingegen beim Bauern gekauft, beträgt der Steuersatz regelmäßig 7,8 % nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG.

Warum der Osterhase den Fiskus beschäftigt

Wird das Ei beim Bäcker als Belag auf einem Brötchen gekauft, ist zu unterscheiden: Wird das Brötchen zusammen mit ausreichenden unterstützenden Dienstleistungen, die den sofortigen Verzehr ermöglichen (z.B. Bedienung, feste Sitzgelegenheiten), verkauft, so handelt es sich insgesamt um eine Restaurationsdienstleistung zum Regelsteuersatz von 19 % (Art. 6 Abs. 1 MwStVO). Treten keine unterstützenden Dienstleistungen hinzu, bleibt es beim ermäßigten Steuersatz für eine Speisenlieferung.

Ob der Osterhase Unternehmer ist und ob das Verstecken der Schokoladeneier zu einer komplexen Osterdienstleistung führt, die dem allgemeinen Steuersatz unterliegt, oder ob es bei der Lieferung einer Schokoladenware in Phantasieform zum ermäßigten Steuersatz bleibt, ist nach Angabe des Niedersächsischen Finanzgerichts übrigens bislang nicht höchstrichterlich entschieden. 

In diesem Sinne wünscht Ihnen die DER-BETRIEB-Redaktion frohe Ostern!


Nds. FG vom 16.04.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


16.09.2025

Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Dachflächenvermietung für Photovoltaik führt nicht zur Betriebsaufspaltung, wenn die Stromerzeugung im Gesamtunternehmen nur eine untergeordnete Rolle spielt.

weiterlesen
Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


16.09.2025

Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Die Wechselbereitschaft unter Beschäftigten ist so hoch wie nie; vor allem junge Talente fordern mehr Gehalt und eine Unternehmenskultur, die zum Bleiben motiviert.

weiterlesen
Jeder vierte Beschäftigte sucht nach einem neuen Job

Meldung

©Jamrooferpix/fotolia.com


15.09.2025

Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Trickbetrug am Telefon führt trotz hohem Vermögensverlust nicht zu einer steuerlichen Entlastung, entschied das Finanzgericht Münster.

weiterlesen
Trickbetrug zählt nicht als außergewöhnliche Belastung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank