25.05.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Das neue Integrationsgesetz

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Kanzlerin Angela Merkel lobte das Integrationsgesetz es als „Meilenstein“; Vizekanzler Sigmar Gabriel bezeichnete es als „Einwanderungsgesetz 1.0“ und „echten Paradigmenwechsel“.

Das Bundeskabinett hat am Vormittag bei seiner Klausur auf Schloss Meseberg das Integrationsgesetz beschlossen, das Flüchtlingen den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern und sie zugleich bei der Integration in die Pflicht nehmen soll.

Die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt fördern und gleichzeitig Integrationsbereitschaft einfordern, das ist das Ziel des Integrationsgesetzes der Bundesregierung: „Fördern und Fordern“. Das Gesetz enthält wichtige Neuerungen und baut alte Hürden ab. Trotzdem besteht aus DIHK-Sicht weiterer Verbesserungsbedarf, insbesondere bei den neuen Regelungen zur Vorrangprüfung, der Ausbildungsförderung sowie bei den Integrationskursen.

Vorrangprüfung aussetzen

Asylbewerber und Geduldete können in den ersten 15 Monaten nur dann einen Job anfangen, wenn sich für diese Stelle kein Deutscher oder EU-Bürger findet. Das besagt die so genannte Vorrangprüfung. Der Entwurf zum Integrationsgesetz sieht vor, diese Prüfung für drei Jahre außer Kraft zu setzen. Das reduziert den bürokratischen Aufwand und erleichtert es Unternehmen, Flüchtlinge zu beschäftigen. Allerdings ist die Aufhebung nach derzeitigem Stand nur in Regionen mit unterdurchschnittlicher Arbeitslosenquote vorgesehen. Hier droht wieder neue Bürokratie für die Unternehmen. Künftig ist auch eine Beschäftigung von Flüchtlingen in der Zeitarbeit möglich. Betriebe sind dadurch flexibler, und Flüchtlingen kann der Einstieg in Arbeit erleichtert werden – gerade, weil die Zeitarbeit vielfach Menschen mit geringer beruflicher Qualifikation Einstiegsperspektiven aufzeigt.

Integrationskurse ausbauen

Verpflichtende Integrationskurse, verkürzte Wartezeiten, stärkere Fokussierung auf Wertevermittlung sind wichtige Punkte im Gesetzentwurf. Sprach- und Kulturkenntnisse sind für eine betriebliche Integration unverzichtbar. Entscheidend ist dabei ein ausreichendes Angebot an Integrationskursen, so der DIHK. Flüchtlinge mit einer Bleibeperspektive sollten so früh wie möglich Zugang zu einem Kurs erhalten. Zudem müssen Informationen über die duale Ausbildung in den Lehrplan des Integrationskurses aufgenommen werden. Denn diese ist in den meisten Herkunftsstaaten unbekannt. Eine duale Ausbildung bietet jedoch perspektivisch weitaus bessere Chancen am Arbeitsmarkt als zum Beispiel eine Helfertätigkeit, selbst wenn diese gegebenenfalls kurzfristig einen höheren Verdienst versprechen mag.

(Bundesregierung vom 25.05.2016 / DIHK, PM vom 19.05.2016/ Viola C. Didier)


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