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09.01.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Das Entgelt-Transparenz-Gesetz als Papiertiger

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Das Entgelt-Transparenz-Gesetz hat bislang kaum eine Wirkung erzielt. Das geht aus einer Umfrage des ifo-Instituts bei deutschen Personalleitern hervor, die im Auftrag von Randstad Deutschland erstellt wurde.

Nur wenige Arbeitnehmer haben von ihrem neuen Auskunftsanspruch Gebrauch gemacht. Seit Anfang 2018 dürfen sie nach dem Gehalt eines Kollegen oder einer Kollegin mit vergleichbaren Tätigkeiten und in vergleichbarer Position fragen, wenn er oder sie anderen Geschlechts ist.

Jede siebte Auskunft bewirkt Gehaltsanpassung

In nur knapp 10 % aller Unternehmen holten Beschäftigte Erkundigungen ein, und auch dort nur vereinzelt. Selbst wenn die Mitarbeiter Auskunft verlangten, hatte dies eher selten eine Auswirkung: Nur rund jede siebte Auskunft bewirkte eine Anpassung des Gehalts.

Kaum Unruhe in der Belegschaft

Befürchtungen, dass das Gesetz Unfrieden unter den Mitarbeitern stiften oder einen überbordenden bürokratischen Aufwand für die Unternehmen verursachen würde, scheinen sich aber ebenso wenig bewahrheitet zu haben. Nur 4 % der Personalleiter berichteten, dass das Gesetz zu Unruhe in der Belegschaft geführt habe. Für knapp 90 % der Unternehmen hielt sich auch der bürokratische Aufwand in Grenzen, nur 1 % sah sich dadurch einer hohen Belastung ausgesetzt.

(ifo Institut, PM vom 07.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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