• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Das Entgelt-Transparenz-Gesetz als Papiertiger

09.01.2019

Arbeitsrecht, Meldung

Das Entgelt-Transparenz-Gesetz als Papiertiger

Beitrag mit Bild

©BachoFoto/fotolia.com

Das Entgelt-Transparenz-Gesetz hat bislang kaum eine Wirkung erzielt. Das geht aus einer Umfrage des ifo-Instituts bei deutschen Personalleitern hervor, die im Auftrag von Randstad Deutschland erstellt wurde.

Nur wenige Arbeitnehmer haben von ihrem neuen Auskunftsanspruch Gebrauch gemacht. Seit Anfang 2018 dürfen sie nach dem Gehalt eines Kollegen oder einer Kollegin mit vergleichbaren Tätigkeiten und in vergleichbarer Position fragen, wenn er oder sie anderen Geschlechts ist.

Jede siebte Auskunft bewirkt Gehaltsanpassung

In nur knapp 10 % aller Unternehmen holten Beschäftigte Erkundigungen ein, und auch dort nur vereinzelt. Selbst wenn die Mitarbeiter Auskunft verlangten, hatte dies eher selten eine Auswirkung: Nur rund jede siebte Auskunft bewirkte eine Anpassung des Gehalts.

Kaum Unruhe in der Belegschaft

Befürchtungen, dass das Gesetz Unfrieden unter den Mitarbeitern stiften oder einen überbordenden bürokratischen Aufwand für die Unternehmen verursachen würde, scheinen sich aber ebenso wenig bewahrheitet zu haben. Nur 4 % der Personalleiter berichteten, dass das Gesetz zu Unruhe in der Belegschaft geführt habe. Für knapp 90 % der Unternehmen hielt sich auch der bürokratische Aufwand in Grenzen, nur 1 % sah sich dadurch einer hohen Belastung ausgesetzt.

(ifo Institut, PM vom 07.01.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Fachmodul Personal (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Meldung

©kamasigns/fotolia.com


17.09.2025

BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Die BaFin muss laut VG Frankfurt/M. die von 2011 bis 2014 erhobenen Bankenabgaben zurückzahlen, da der Verwendungszweck entfallen ist.

weiterlesen
BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Meldung

imilian/123rf.com


17.09.2025

Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Der DStV moniert im Hinweisgeberschutzgesetz die Ungleichbehandlung beim Berufsgeheimnis. Problem ist eine abweichende Übersetzung von „legal professional privilege“.

weiterlesen
Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


16.09.2025

Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Dachflächenvermietung für Photovoltaik führt nicht zur Betriebsaufspaltung, wenn die Stromerzeugung im Gesamtunternehmen nur eine untergeordnete Rolle spielt.

weiterlesen
Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank