• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Cybersicherheit: Regierung bringt NIS2-Umsetzung auf den Weg

30.07.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Cybersicherheit: Regierung bringt NIS2-Umsetzung auf den Weg

Das Bundeskabinett hat das NIS2-Umsetzungsgesetz am 30.07.2025 beschlossen. Die NIS2-Richtlinie soll ein europaweit einheitliches Sicherheitsniveau schaffen. Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält laut Bitkom noch erhebliche Schwächen.

Beitrag mit Bild

©your123/fotolia.com

Mit der NIS2-Richtlinie will die EU die Cybersicherheit der europäischen Wirtschaft stärken und auf ein einheitlich hohes Niveau bringen. Die eigentliche Umsetzungsfrist im Oktober 2024 hat Deutschland verpasst, am 30.07.2025 hat das Bundeskabinett das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung beschlossen.

Einheitlicher Rahmen für Cybersicherheit in der ganzen EU

„Die neue Bundesregierung kommt beim Thema Cybersicherheit voran. Die NIS-2-Richtlinie kann nicht nur einen einheitlichen Rahmen für Cybersicherheit in der ganzen EU schaffen, sondern auch die Sicherheit vor Cyberangriffen insgesamt erhöhen. Wichtig dafür ist, dass wir in Deutschland für eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europäischen Vorgaben sorgen und auch in Einzelaspekten keinen nationalen Sonderweg einschlagen – die Unternehmen brauchen europaweit einheitliche Bedingungen“, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.

Kritik des Bitkom

Allerdings gebe es im vorliegenden Regierungsentwurf noch dringenden Änderungsbedarf, so Wintergerst. „Die Bundesverwaltung nimmt sich weiterhin selbst von den strengeren Cybersicherheitsvorgaben aus“, kritisiert der Bitkom-Präsident. „Gerade der Bund und die öffentliche Verwaltung sollten und müssen Vorreiter bei der Cybersicherheit sein, wir können uns angesichts der Bedrohungslage keine Sicherheitslücken leisten. Für Unternehmen, bei denen nur ein Teil der Tätigkeit in kritischen Geschäftsfeldern erfolgt, herrscht aufgrund unklarer Formulierungen Ungewissheit, ob sie unter NIS2 fallen werden oder nicht. Weiterhin fehlt eine erkennbare Abstimmung mit der geplanten Umsetzung der europäischen CER-Richtlinie. Das parlamentarische Verfahren muss jetzt genutzt werden, um diese Punkte zügig anzupassen und klarzustellen. Nachdem die Umsetzung von NIS2 viel zu lange verschleppt wurde und bereits ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland läuft, muss das Umsetzungsgesetz nach der Sommerpause im Bundestag beschlossen werden.“


Bitkom vom 30.07.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Raphael Baumgartner / Cindy Slominska


09.12.2025

BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Die jüngste Vorlage des BFH zu § 20 Abs. 2 AStG lenkt den Blick erneut auf die Frage, ob der zwingende Methodenwechsel ohne jede Entlastungsmöglichkeit mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist.

weiterlesen
BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


09.12.2025

Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Die EU macht ernst mit dem Bürokratieabbau: Parlament und Mitgliedstaaten haben sich auf eine deutliche Verschlankung der Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten geeinigt.

weiterlesen
Einigung auf Omnibus-I-Paket: Weniger Bürokratie bei Nachhaltigkeitsregeln

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


09.12.2025

Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Eigentümer müssen bei Einwänden gegen Grundsteuerbescheide aktiv mitwirken. Pauschale Verfassungsbedenken reichen nicht aus.

weiterlesen
Grundsteuer: Ohne Mitwirkung kein Erfolg

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank