• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Cyber-Sicherheit: Der Mensch als Schlüsselfaktor

14.08.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Cyber-Sicherheit: Der Mensch als Schlüsselfaktor

Beitrag mit Bild

©beebright/fotolia.com

Eine Befragung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat ergeben, dass jeder sechste Mitarbeiter auf eine gefälschte E-Mail der Chefetage antworten und sensible Unternehmensinformationen preisgeben würde.

Beim sogenannten Social Engineering werden menschliche Eigenschaften wie Hilfsbereitschaft und Vertrauen ausgenutzt, um Mitarbeiter geschickt zu manipulieren. Die Opfer werden beispielsweise dazu verleitet, vertrauliche Informationen preiszugeben oder Sicherheitsfunktionen auszuhebeln. Die so gewonnenen Informationen über Zuständigkeiten im Unternehmen, zu Organisationsstrukturen oder zu internen Prozessen sind dann für Cyber-Kriminelle eine wertvolle Grundlage zur Vorbereitung von gezielten Angriffen.

Sensibilisierungsmaßnahmen unerlässlich

Das BSI rät allen Unternehmen zu regelmäßigen Sensibilisierungsmaßnahmen. Denn im Zeitalter der digitalen Kommunikation ergeben sich äußerst effektive neue Möglichkeiten für Kriminelle, mit denen sie Millionen von potenziellen Opfern erreichen können. Auch Kanzleien und WP/vBP-Praxen sollten ihre Mitarbeiter bezüglich der Gefahren von Social Engineering sensibilisieren. Außerdem sollten Maßnahmen für eine sichere Kommunikation mit den Mandanten getroffen werden. Hierzu gehören sichere Übertragungswege für vertrauliche Mandantendaten, zum Beispiel eine eigene Datenaustauschplattform, die Festlegung von Ansprechpartnern und eindeutige Absprachen mit dem Mandanten. Solche Maßnahmen verringern das Risiko, dass Kriminelle den Datenaustausch abfangen oder an vertrauliche Unternehmensdaten gelangen, indem sie sich als Mitarbeiter der Kanzlei oder WP/vBP-Praxis ausgeben.

(WPK vom 13.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com


04.02.2025

Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Unternehmen müssen tatsächliche Emissionsdaten ihrer Lieferanten melden – rund drei Viertel sind dazu nicht oder nur teilweise in der Lage.

weiterlesen
Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


04.02.2025

Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen

Unternehmen müssen Betriebsversammlungen unter den festgelegten Bedingungen ermöglichen, während der Betriebsrat für eine geordnete Umsetzung verantwortlich ist.

weiterlesen
Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen

Steuerboard

Sebastian Löcherbach


04.02.2025

Die unentgeltliche Übertragung von Beteiligungen an Führungskräfte als Teil der Unternehmensnachfolge

Jedes Familienunternehmen kann auf Dauer nur durch Nachfolgen bestehen. Das gilt für Mitarbeiter, Produkte und auch für Gesellschafter. Während auf Gesellschafterebene traditionell die familieninterne Nachfolge im Vordergrund steht, gewinnt zunehmend auch die Einbindung langjähriger Führungskräfte an Bedeutung.

weiterlesen
Die unentgeltliche Übertragung von Beteiligungen an Führungskräfte als Teil der Unternehmensnachfolge

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank