• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Cyber-Sicherheit: Der Mensch als Schlüsselfaktor

14.08.2018

Meldung, Wirtschaftsrecht

Cyber-Sicherheit: Der Mensch als Schlüsselfaktor

Beitrag mit Bild

©beebright/fotolia.com

Eine Befragung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat ergeben, dass jeder sechste Mitarbeiter auf eine gefälschte E-Mail der Chefetage antworten und sensible Unternehmensinformationen preisgeben würde.

Beim sogenannten Social Engineering werden menschliche Eigenschaften wie Hilfsbereitschaft und Vertrauen ausgenutzt, um Mitarbeiter geschickt zu manipulieren. Die Opfer werden beispielsweise dazu verleitet, vertrauliche Informationen preiszugeben oder Sicherheitsfunktionen auszuhebeln. Die so gewonnenen Informationen über Zuständigkeiten im Unternehmen, zu Organisationsstrukturen oder zu internen Prozessen sind dann für Cyber-Kriminelle eine wertvolle Grundlage zur Vorbereitung von gezielten Angriffen.

Sensibilisierungsmaßnahmen unerlässlich

Das BSI rät allen Unternehmen zu regelmäßigen Sensibilisierungsmaßnahmen. Denn im Zeitalter der digitalen Kommunikation ergeben sich äußerst effektive neue Möglichkeiten für Kriminelle, mit denen sie Millionen von potenziellen Opfern erreichen können. Auch Kanzleien und WP/vBP-Praxen sollten ihre Mitarbeiter bezüglich der Gefahren von Social Engineering sensibilisieren. Außerdem sollten Maßnahmen für eine sichere Kommunikation mit den Mandanten getroffen werden. Hierzu gehören sichere Übertragungswege für vertrauliche Mandantendaten, zum Beispiel eine eigene Datenaustauschplattform, die Festlegung von Ansprechpartnern und eindeutige Absprachen mit dem Mandanten. Solche Maßnahmen verringern das Risiko, dass Kriminelle den Datenaustausch abfangen oder an vertrauliche Unternehmensdaten gelangen, indem sie sich als Mitarbeiter der Kanzlei oder WP/vBP-Praxis ausgeben.

(WPK vom 13.08.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


14.09.2026

Diskriminierung bei Bewerbung: Schadensersatz nicht unbegrenzt

Eine neue, dauerhaft ausgeübte Beschäftigung kann den Anspruch auf weiteren Verdienstausfallschaden nach Diskriminierung beenden.

weiterlesen
Diskriminierung bei Bewerbung: Schadensersatz nicht unbegrenzt

Meldung

©Maksim Kabakou/fotolia.com


14.09.2026

Inklusion zahlt sich für Unternehmen aus

Inklusive Arbeitsmodelle können Vielfalt fördern und zugleich Umsatz, Beschäftigung und Innovationskraft von Unternehmen stärken.

weiterlesen
Inklusion zahlt sich für Unternehmen aus

Meldung

saiarlawka/123rf.com


11.09.2026

GAA setzt auf vernetzte Unternehmensberichterstattung

Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen sollten künftig gemeinsam gedacht, gesteuert und konsistent nach außen berichtet werden.

weiterlesen
GAA setzt auf vernetzte Unternehmensberichterstattung
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht