• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Cum/Cum-Geschäfte: BaFin startet Abfrage bei Kreditinstituten

19.07.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Cum/Cum-Geschäfte: BaFin startet Abfrage bei Kreditinstituten

ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

©wsf-f/fotolia.com

Das Bundesfinanzministerium hat erstmals klare Kriterien für den Umgang der Finanzverwaltung mit Cum/Cum-Geschäften darlegt. Da betroffenen Kreditinstituten nun immense Steuernachzahlungen drohen könnten, sorgt sich die Finanzaufsicht BaFin um die Stabilität der Banken.

Das Bundesfinanzministerium hat am 17. Juli ein Schreiben veröffentlicht, das sich erstmals mit dem Umgang der Finanzverwaltung mit Cum/Cum-Geschäften beschäftigt. Diese Kriterien ermöglichen es betroffenen Kreditinstituten, etwaige zukünftige Belastungen durch Steuernach- oder Strafzahlungen einzuschätzen.

Sorge um kleinere Banken?

Um die Folgen abschätzen zu können, hat die BaFin nun einen Fragebogen an alle deutschen Banken versandt, mit dem sie mögliche zukünftige Belastungen abfragt. Die Institute haben bis zum 20.10.2017 Zeit, die Fragen zu beantworten. Die BaFin möchte sich insbesondere ein Bild darüber machen, welche Folgen sich für die Solvenz der Banken ergeben und ob weitere bankaufsichtliche Maßnahmen erforderlich werden könnten.

Mehr zu dem BMF-Schreiben erfahren Sie hier.

(BaFin, PM vom 18.07.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Hausbau, Bausparen, Bausparvertrag, Immobilien, Immobilienkredit
©magele-picture/fotolia.com


22.03.2023

Zur Restnutzungsdauer eines Mietobjekts

Das FG Münster stellt klar, dass die Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach der Immobilienwertverordnung berechnet werden kann.

Zur Restnutzungsdauer eines Mietobjekts
Der Betrieb

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank + App