• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Cum/Cum-Geschäfte: BaFin startet Abfrage bei Kreditinstituten

19.07.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Cum/Cum-Geschäfte: BaFin startet Abfrage bei Kreditinstituten

Beitrag mit Bild

©wsf-f/fotolia.com

Das Bundesfinanzministerium hat erstmals klare Kriterien für den Umgang der Finanzverwaltung mit Cum/Cum-Geschäften darlegt. Da betroffenen Kreditinstituten nun immense Steuernachzahlungen drohen könnten, sorgt sich die Finanzaufsicht BaFin um die Stabilität der Banken.

Das Bundesfinanzministerium hat am 17. Juli ein Schreiben veröffentlicht, das sich erstmals mit dem Umgang der Finanzverwaltung mit Cum/Cum-Geschäften beschäftigt. Diese Kriterien ermöglichen es betroffenen Kreditinstituten, etwaige zukünftige Belastungen durch Steuernach- oder Strafzahlungen einzuschätzen.

Sorge um kleinere Banken?

Um die Folgen abschätzen zu können, hat die BaFin nun einen Fragebogen an alle deutschen Banken versandt, mit dem sie mögliche zukünftige Belastungen abfragt. Die Institute haben bis zum 20.10.2017 Zeit, die Fragen zu beantworten. Die BaFin möchte sich insbesondere ein Bild darüber machen, welche Folgen sich für die Solvenz der Banken ergeben und ob weitere bankaufsichtliche Maßnahmen erforderlich werden könnten.

Mehr zu dem BMF-Schreiben erfahren Sie hier.

(BaFin, PM vom 18.07.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank