• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Cum/Cum-Geschäfte: BaFin startet Abfrage bei Kreditinstituten

19.07.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

Cum/Cum-Geschäfte: BaFin startet Abfrage bei Kreditinstituten

Beitrag mit Bild

©wsf-f/fotolia.com

Das Bundesfinanzministerium hat erstmals klare Kriterien für den Umgang der Finanzverwaltung mit Cum/Cum-Geschäften darlegt. Da betroffenen Kreditinstituten nun immense Steuernachzahlungen drohen könnten, sorgt sich die Finanzaufsicht BaFin um die Stabilität der Banken.

Das Bundesfinanzministerium hat am 17. Juli ein Schreiben veröffentlicht, das sich erstmals mit dem Umgang der Finanzverwaltung mit Cum/Cum-Geschäften beschäftigt. Diese Kriterien ermöglichen es betroffenen Kreditinstituten, etwaige zukünftige Belastungen durch Steuernach- oder Strafzahlungen einzuschätzen.

Sorge um kleinere Banken?

Um die Folgen abschätzen zu können, hat die BaFin nun einen Fragebogen an alle deutschen Banken versandt, mit dem sie mögliche zukünftige Belastungen abfragt. Die Institute haben bis zum 20.10.2017 Zeit, die Fragen zu beantworten. Die BaFin möchte sich insbesondere ein Bild darüber machen, welche Folgen sich für die Solvenz der Banken ergeben und ob weitere bankaufsichtliche Maßnahmen erforderlich werden könnten.

Mehr zu dem BMF-Schreiben erfahren Sie hier.

(BaFin, PM vom 18.07.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com


04.02.2025

Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Unternehmen müssen tatsächliche Emissionsdaten ihrer Lieferanten melden – rund drei Viertel sind dazu nicht oder nur teilweise in der Lage.

weiterlesen
Berichtspflichten: Unternehmen können CBAM-Anforderungen kaum erfüllen

Meldung

©Gina Sanders/fotolia.com


04.02.2025

Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen

Unternehmen müssen Betriebsversammlungen unter den festgelegten Bedingungen ermöglichen, während der Betriebsrat für eine geordnete Umsetzung verantwortlich ist.

weiterlesen
Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen

Steuerboard

Sebastian Löcherbach


04.02.2025

Die unentgeltliche Übertragung von Beteiligungen an Führungskräfte als Teil der Unternehmensnachfolge

Jedes Familienunternehmen kann auf Dauer nur durch Nachfolgen bestehen. Das gilt für Mitarbeiter, Produkte und auch für Gesellschafter. Während auf Gesellschafterebene traditionell die familieninterne Nachfolge im Vordergrund steht, gewinnt zunehmend auch die Einbindung langjähriger Führungskräfte an Bedeutung.

weiterlesen
Die unentgeltliche Übertragung von Beteiligungen an Führungskräfte als Teil der Unternehmensnachfolge

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank