• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Cum-ex-Verfahren: Klage mit klaren Worten abgewiesen

22.07.2019

Meldung, Steuerrecht

Cum-ex-Verfahren: Klage mit klaren Worten abgewiesen

Beitrag mit Bild

©gguy/fotolia.com

Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer ist bereits denknotwendig ausgeschlossen“, erklärt das Finanzgericht Köln in einem aktuellen Urteil mit deutlichen Worten zu Cum-ex-Geschäften.

Das Finanzgericht Köln verhandelte erstmalig in der Sache in einem sog. Cum-ex-Verfahren. Das Verfahren bildet ein Musterverfahren für eine Vielzahl derzeit noch beim Bundeszentralamt für Steuern anhängiger vergleichbarer Streitfälle.

Cum-ex-Verfahren: Darum ging es im Streitfall

Dem Rechtsstreit lagen Aktiengeschäfte zugrunde, die außerbörslich im Rahmen eines Leerverkaufs getätigt worden waren. Die Aktiengeschäfte wurden vor dem Dividendenstichtag mit einem Anspruch auf die zu erwartende Dividende (Cum-Dividende) abgeschlossen und nach dem Dividendenstichtag vereinbarungsgemäß mit Aktien ohne Dividendenanspruch (Ex-Dividende) angedient. Zu entscheiden war, ob dem Aktienkäufer (Leerkäufer) ein Anspruch auf Erstattung der Kapitalertragsteuer zustand.

Kein Anspruch auf Anrechnung der Kapitalertragsteuer

Dies hat das Finanzgericht Köln in seinem Urteil vom 19.07.2019 (2 K 2672/17) verneint. Der Aktienkäufer werde bei einem außerbörslichen Leerverkauf nicht bereits durch Abschluss des Kaufvertrags wirtschaftlicher Eigentümer der ihm später zu liefernden Aktien. Er habe daher keinen Anspruch auf Anrechnung der hinsichtlich der Dividende einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer. Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer scheide im Übrigen bereits denknotwendig aus.

Der Senat hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.

(FG Köln, PM vom 19.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht (C.F. Müller)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Saskia Bardens / Michael Schwarz


18.08.2026

Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026: Überblick über die wesentlichen Änderungen

Das Bundeskabinett hat am 12.08.2026 den RegE des Jahressteuergesetzes 2026 (JStG 2026) verabschiedet, mit dem zahlreiche punktuelle Anpassungen im deutschen Steuerrecht vorgenommen werden sollen, die dem Bürokratieabbau, der Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens sowie der Verhinderung missbräuchlicher Steuergestaltungen dienen.

weiterlesen
Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026: Überblick über die wesentlichen Änderungen

Meldung

©djedzura/123rf.com


18.08.2026

20 Jahre AGG: Bewährt, aber reformbedürftig

Das AGG schützt seit 20 Jahren vor Diskriminierung, doch die geplante Reform lässt laut DAV und DGB wichtige Lücken offen.

weiterlesen
20 Jahre AGG: Bewährt, aber reformbedürftig

Meldung

©stadtratte /fotolia.com


18.08.2026

FG Münster zur Entstehung junger Finanzmittel i.S.d. ErbStG

Die Umbuchung einer Gesellschafterforderung in die Kapitalrücklage einer KG schafft laut FG Münster keine jungen Finanzmittel.

weiterlesen
FG Münster zur Entstehung junger Finanzmittel i.S.d. ErbStG
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht