01.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

„Cum-Ex-Geschäfte“ werden untersucht

Beitrag mit Bild

Wieso wurden „Cum-Ex-Geschäfte“ nicht unterbunden und wie hoch ist der entstandene Schaden? Ein Untersuchungsausschuss soll Antworten finden.

Der Deutsche Bundestag soll einen Untersuchungsausschuss einsetzen, der die zwischen 1999 und 2012 vollzogene Praxis der „Cum-Ex-Geschäfte“ aufklären soll. Bei diesen Steuergestaltungen sei es zur Erstattung von zuvor nicht gezahlten Steuern gekommen, heißt es in einem gemeinsamen Antrag der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/6839).

Bei den „Cum-Ex-Geschäften“ wurden mittels Leerverkäufen eine Situation herbeigeführt, in der eine Aktie rechtlich gesehen für eine kurze Zeit scheinbar mehrere Eigentümer hatte. Der Zeitraum sei dabei so gewählt worden, dass in ihn die Auszahlung der Dividende fiel. Das habe dazu geführt, dass für eine nur einmal an die Finanzbehörden abgeführte Kapitalertragsteuer mehrere Steuerbescheinigungen ausgestellt worden seien. Die Kapitalertragsteuer sei dadurch mehrfach auf die Steuern der verschiedenen Eigentümer angerechnet worden, was zu mehrfachen Entlastungen an anderer Stelle geführt habe, obwohl es die entsprechende Belastung nur einmal gegeben habe. Wie die Fraktionen in ihrem Antrag schreiben, werde der durch „Cum-Ex-Geschäfte“ entstandene Schaden auf bis zu zwölf Milliarden Euro geschätzt.

Viele Fragen offen

Der Ausschuss soll unter anderem aufklären, wie es dazu kommen sollte, dass „Cum-Ex-Geschäfte“ über zehn Jahre nicht unterbunden worden seien und wie hoch der entstandene Schaden genau sei. Ermittelt werden soll zudem, wer dafür verantwortlich ist, dass diese Geschäfte nicht rechtzeitig unterbunden worden seien und ob es Einflussnahme mit dem Ziel gab, diese Geschäfte nicht oder nicht vollständig abzuschaffen. Beleuchtet werden soll außerdem die Rolle der Banken des öffentlichen Sektors.

(Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


28.07.2026

Die umsatzsteuerliche Organschaft im Wandel: § 2c UStG nach dem Referentenentwurf zum JStG 2026

Die umsatzsteuerliche Organschaft zählt zu den praxisrelevantesten Instituten des Umsatzsteuerrechts. Gleichwohl ist ihre gesetzliche Ausgestaltung seit Jahren reformbedürftig.

weiterlesen
Die umsatzsteuerliche Organschaft im Wandel: § 2c UStG nach dem Referentenentwurf zum JStG 2026

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


28.07.2026

Finanzinvestoren bei Wirtschaftsprüfern: WPK setzt auf Kontrolle

Finanzinvestoren dürfen Kapital geben, die fachliche Kontrolle muss jedoch bei den Wirtschaftsprüfern bleiben, erklärt die WPK.

weiterlesen
Finanzinvestoren bei Wirtschaftsprüfern: WPK setzt auf Kontrolle

Meldung

©js-photo/fotolia.com


28.07.2026

Firmenwagen: Unverzichtbar, aber im Wandel

Der Firmenwagen ist und bleibt in Deutschland als Instrument unverzichtbar, allerdings verändert sich die Art, wie er angeboten wird.

weiterlesen
Firmenwagen: Unverzichtbar, aber im Wandel
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht