01.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

„Cum-Ex-Geschäfte“ werden untersucht

Beitrag mit Bild

Wieso wurden „Cum-Ex-Geschäfte“ nicht unterbunden und wie hoch ist der entstandene Schaden? Ein Untersuchungsausschuss soll Antworten finden.

Der Deutsche Bundestag soll einen Untersuchungsausschuss einsetzen, der die zwischen 1999 und 2012 vollzogene Praxis der „Cum-Ex-Geschäfte“ aufklären soll. Bei diesen Steuergestaltungen sei es zur Erstattung von zuvor nicht gezahlten Steuern gekommen, heißt es in einem gemeinsamen Antrag der Fraktion Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen (18/6839).

Bei den „Cum-Ex-Geschäften“ wurden mittels Leerverkäufen eine Situation herbeigeführt, in der eine Aktie rechtlich gesehen für eine kurze Zeit scheinbar mehrere Eigentümer hatte. Der Zeitraum sei dabei so gewählt worden, dass in ihn die Auszahlung der Dividende fiel. Das habe dazu geführt, dass für eine nur einmal an die Finanzbehörden abgeführte Kapitalertragsteuer mehrere Steuerbescheinigungen ausgestellt worden seien. Die Kapitalertragsteuer sei dadurch mehrfach auf die Steuern der verschiedenen Eigentümer angerechnet worden, was zu mehrfachen Entlastungen an anderer Stelle geführt habe, obwohl es die entsprechende Belastung nur einmal gegeben habe. Wie die Fraktionen in ihrem Antrag schreiben, werde der durch „Cum-Ex-Geschäfte“ entstandene Schaden auf bis zu zwölf Milliarden Euro geschätzt.

Viele Fragen offen

Der Ausschuss soll unter anderem aufklären, wie es dazu kommen sollte, dass „Cum-Ex-Geschäfte“ über zehn Jahre nicht unterbunden worden seien und wie hoch der entstandene Schaden genau sei. Ermittelt werden soll zudem, wer dafür verantwortlich ist, dass diese Geschäfte nicht rechtzeitig unterbunden worden seien und ob es Einflussnahme mit dem Ziel gab, diese Geschäfte nicht oder nicht vollständig abzuschaffen. Beleuchtet werden soll außerdem die Rolle der Banken des öffentlichen Sektors.

(Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

David Hötzel


16.01.2026

Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Die Grunderwerbsteuer soll erneut systematisch reformiert werden. Die Ergänzungstatbestände der Grunderwerbsteuer zur Erfassung von Share Deals haben in den vergangenen Jahren besonders hohe gesetzgeberische Aufmerksamkeit erfahren.

weiterlesen
Auch 2026: Neue Systematik der Grunderwerbsteuer zu erwarten

Meldung

nx123nx/123rf.com


16.01.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Reparieren ist besser als Wegwerfen. Mit dem neuen Recht auf Reparatur sollen es Verbraucher einfacher haben, sich für eine Reparatur zu entscheiden.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf veröffentlicht

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


16.01.2026

Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht

Die Änderung des Steuerberatungsgesetzes soll die Steuerberatung modernisieren, bürokratische Hürden abbauen und faire steuerliche Rahmenbedingungen schaffen.

weiterlesen
Bundeskabinett modernisiert das Steuerberatungsrecht
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)