• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • CSRD-Umsetzungsgesetz: BMJ veröffentlicht Stellungnahmen

15.05.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

CSRD-Umsetzungsgesetz: BMJ veröffentlicht Stellungnahmen

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat die Stellungnahmen veröffentlicht, welche zum Referentenentwurf (RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) übermittelt wurden.

Beitrag mit Bild

adiruch/123rf.com

Nach einer überschlägigen Durchsicht durch das DRSC wurden in den Stellungnahmen folgende Themen am häufigsten (in abnehmender Anzahl) aufgegriffen:

  • Prüfungsaspekte,
  • die Verknüpfung mit dem LkSG,
  • der persönliche Anwendungsbereich,
  • die Aufstellung des (Konzern-)Lageberichts im einheitlichen elektronischen Berichtsformat,
  • die Möglichkeiten zur Konzernbefreiung und
  • die Angaben zu immateriellen Ressourcen.

Zum Hintergrund

Am 22.03.2024 veröffentlichte das BMJ den RefE zur Umsetzung der Vorschriften der CSRD. Die CSRD ist eine Änderungsrichtlinie insbesondere zur EU-Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) und muss bis zum 06.07.2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Berichtspflichten der CSRD werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS, Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) konkretisiert, welche als delegierte Rechtsakte keine nationale Umsetzungsgesetzgebung durch die EU-Mitgliedstaaten erfordern und für betroffene Unternehmen unmittelbar gelten. In Deutschland werden ab dem Geschäftsjahr 2024 schrittweise bis zu 13.000 Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den Vorgaben der CSRD bzw. der ESRS verpflichtet.

Am 25.03.2024 veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper zum RefE. Das Briefing Paper gibt einen Kurzüberblick über die neuen Vorschriften zur Umsetzung der CSRD.


DRSC vom 14.05.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


23.02.2026

Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Die Verschonung von Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG steht – je nach Art der Verschonung – unter dem Vorbehalt der Einhaltung von fünf- bzw. siebenjährigen Behaltensfristen.

weiterlesen
Behaltensfristen im ErbStG: Schädliche Unternehmensveräußerung durch Signing oder Closing des Anteilskaufvertrages?

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


23.02.2026

Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Banken dürfen bei der Neuberechnung von Zinsen keine unzutreffenden Parameter zugrunde legen oder rechnerisch falsche Ansprüche konstruieren.

weiterlesen
Gericht untersagt falsche Zinsberechnung in Vergleichsangebot

Meldung

©VRD/fotolia.com


23.02.2026

Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?

Mit der Änderung reagiert das IASB auf bestehende Unsicherheiten und uneinheitliche Praxis bei der Anwendung der Fair-Value-Option nach IAS 28.

weiterlesen
Klarstellung zu IAS 28: Wer darf zum Fair Value bilanzieren?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)