05.01.2023

Betriebswirtschaft, Meldung

CSRD tritt in Kraft

Die Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) ist am 05.01.2023 in Kraft getreten (Artikel 7 CSRD).

Beitrag mit Bild

©faithie/123rf.com

Die CSRD löst die bisherige CSR-Richtlinie (Richtlinie 2014/95/EU) ab und ändert u.a. die Bilanzrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU). EU-Mitgliedstaaten haben die neuen Vorschriften bis spätestens Juli 2024 in nationales Recht umzusetzen.

Fristen für erste CSRD-Nachhaltigkeitsberichte

Erste Nachhaltigkeitsberichte sind grundsätzlich für ab dem 01.01.2024 beginnende Geschäftsjahre offenzulegen, wobei Unternehmen, die bisher nicht in den persönlichen Anwendungsbereich der CSR-Richtlinie fielen, Nachhaltigkeitsberichte erst für spätere Geschäftsjahre offenzulegen haben (Artikel 5 Abs. 2 CSRD).

Das DRSC hatte den gesamten Legislativprozess begleitet und eine Stellungnahme zum CSRD-Entwurf abgegeben. Zur finalen CSRD veröffentlichte das DRSC ein Briefing Paper. Dieses gibt einen Kurzüberblick über die Vorschriften der CSRD, um betroffenen Unternehmen und weiteren interessierten Stakeholder-Gruppen einen Einblick in die neuen Berichtsvorgaben zu geben. Das Briefing Paper finden Sie hier.


DRSC vom 05.01.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


26.01.2026

Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Die EU hat die Schwellenwerte für die Prüfungspflicht angepasst, um der Inflation Rechnung zu tragen; viele Länder sind dieser Anhebung gefolgt.

weiterlesen
Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)