Mit den bekanntgemachten FAQ will die EU-Kommission den Interessenträgern die kosteneffiziente Erfüllung der rechtlichen Anforderungen erleichtern und sicherstellen, dass die gemeldeten Nachhaltigkeitsinformationen nützlich und vergleichbar sind.
Anhand von häufig gestellten Fragen wird erklärt, wie bestimmte Vorschriften über die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die mit der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) in die Rechnungslegungsrichtlinie, die Abschlussprüfungsrichtlinie, die Abschlussprüfungsverordnung und die Transparenzrichtlinie aufgenommen wurden, auszulegen sind; damit soll den Unternehmen die Anwendung erleichtert werden. Auch einige Bestimmungen der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) werden erläutert.
Mit der Bekanntmachung will die Europäische Kommission die Rechtssicherheit in Bezug zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsangaben erhöhen. Inhaltlich scheint die Bekanntmachung den Klarstellungen vom 07.08.2024 zu entsprechen, welche damals jedoch nur auf Englisch veröffentlicht wurden und explizit als Entwurf gekennzeichnet waren.