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07.08.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

CSR-Berichterstattung wird eine Herausforderung für Unternehmen

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Der Betrieb

Große Unternehmen von „öffentlichem Interesse“ und mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen künftig über ihr gesellschaftliches Engagement (CSR) berichten: Dies sieht die europäische CSR-Richtlinie vor, die bis zum 6. Dezember 2016 in nationales Recht umgesetzt werden muss.

Fast jedes deutsche Unternehmen engagiert sich laut IHK-Unternehmensbarometer freiwillig über die gesetzlichen Anforderungen hinaus und nimmt seine gesellschaftliche Verantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR) wahr. Dabei setzt CSR am Kerngeschäft an und erstreckt sich über die gesamte Wertschöpfungskette – angefangen bei den Produktionsbedingungen bis hin zum Umgang mit Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten. Beispiele für den schonenden Umgang mit Ressourcen sind die Senkung von Treibhausgasemissionen oder Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.

CSR-Dokumentationspflicht als zusätzliche Belastung

Solche nichtfinanziellen Informationen bilden einen immer wichtigeren Bereich der Unternehmenskommunikation. CSR kann für das Unternehmen im Wettbewerb von Vorteil sein. Allerdings werden Betriebe, die sich gesellschaftlich engagieren, künftig verpflichtet sein, Informationen über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und Aspekte der Korruptionsbekämpfung zu veröffentlichen, soweit diese für die Entwicklung des Unternehmens wesentlich sind. Dies wird vom DIHK kritisch beurteilt.

1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie?

Der DIHK spricht sich für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie aus und warnt vor etwaigen Erweiterungen. Zwar hatte sich die Bundesregierung zum Bürokratieabbau bekannt und angekündigt, bei der Umsetzung der CSR-Richtlinie unnötige Belastungen für die Wirtschaft zu vermeiden. Allerdings gehen die Eckpunkte des Bundesjustizministeriums über eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie hinaus. So soll über produktbezogene Informationen, Kundendatenschutz und Kundenzufriedenheit berichtet werden – ohne sachlichen Grund. Außerdem steht eine Ausweitung auf kleinere Unternehmen zu befürchten. Obwohl der europäische Gesetzgeber sogar kleinere Unternehmen von öffentlichem Interesse von Berichtspflichten freistellen wollte, bringen die Eckpunkte die Berichtspflicht für diese Betriebe in Deutschland ins Spiel. Dabei sind schon jetzt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Zulieferer mittelbar von der CSR-Richtlinie erfasst und daher erheblich belastet.

(DIHK / Viola C. Didier)


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