• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • CSDDD: Zustimmung auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten

15.03.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

CSDDD: Zustimmung auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten

Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben am 15.03.2024 im Ausschuss der ständigen Vertreter den Weg für die Annahme der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bereitet.

Beitrag mit Bild

©3rdtimeluckystudio/123rf.com

Am 15.03.2024 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER), ein Unterorgan des Rats der Europäischen Union zur Vorbereitung von Entscheidungen, einem Kompromisstext zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zugestimmt. Dieser Kompromisstext weicht vom Text der im Trilog erzielten vorläufigen politischen Einigung ab, insbesondere wurde der persönliche Anwendungsbereich reduziert.

Der neue Kompromisstext muss nun vom Rat der Europäischen Union förmlich verabschiedet werden. Danach wird er im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments diskutiert, um voraussichtlich im April 2024 im Plenum des Europäischen Parlaments angenommen zu werden. Die CSDDD wird dabei voraussichtlich zu einer Überarbeitung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) führen.


(DRSC vom 15.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro)

Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


14.08.2026

Neues Verpackungsrecht in Kraft

Mit dem neuen VerpackDG bleibt die Tätigkeit von WP und vBP ein wichtiger Bestandteil der Kontrolle des Verpackungsrechts.

weiterlesen
Neues Verpackungsrecht in Kraft

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.08.2026

Greenwashing-Urteil gegen Netto

Umweltwerbung ist nur zulässig, wenn die versprochenen ökologischen Vorteile tatsächlich bestehen und nachweisbar sind.

weiterlesen
Greenwashing-Urteil gegen Netto

Steueboard

Nicola Halmburger


13.08.2026

Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Vorläufigkeitsvermerke sollten in der Beratungspraxis nicht ungeprüft hingenommen werden. Sie halten Steuerbescheide in ihrem jeweiligen Umfang offen, ermöglichen spätere Änderungen und hemmen die Festsetzungsfrist.

weiterlesen
Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht