• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • CSDDD: Zustimmung auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten

15.03.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

CSDDD: Zustimmung auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten

Vertreter der EU-Mitgliedstaaten haben am 15.03.2024 im Ausschuss der ständigen Vertreter den Weg für die Annahme der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) bereitet.

Beitrag mit Bild

©3rdtimeluckystudio/123rf.com

Am 15.03.2024 hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter (COREPER), ein Unterorgan des Rats der Europäischen Union zur Vorbereitung von Entscheidungen, einem Kompromisstext zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zugestimmt. Dieser Kompromisstext weicht vom Text der im Trilog erzielten vorläufigen politischen Einigung ab, insbesondere wurde der persönliche Anwendungsbereich reduziert.

Der neue Kompromisstext muss nun vom Rat der Europäischen Union förmlich verabschiedet werden. Danach wird er im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments diskutiert, um voraussichtlich im April 2024 im Plenum des Europäischen Parlaments angenommen zu werden. Die CSDDD wird dabei voraussichtlich zu einer Überarbeitung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) führen.


(DRSC vom 15.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro)

Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht