Mit der CSDDD werden Unternehmen bestimmter Größenordnung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang ihrer globalen Wertschöpfungskette verpflichtet. Im Vergleich zur vorläufigen Einigung im Dezember 2023 ergeben sich einige Entschärfungen, vor allem hinsichtlich des Anwendungsbereichs.
Anwendungsbereich entschärft
Betroffen sind nun EU-Unternehmen mit Durchschnitt mehr als 1.000 Mitarbeiter (bisher 500 Mitarbeiter) und einem weltweiten Nettojahresumsatz von mindestens 450 Millionen Euro (bisher 150 Millionen Euro). Nicht-EU-Unternehmen fallen in den Anwendungsbereich der CSDDD, wenn sie einen Nettojahresumsatz von mindestens 450 Millionen Euro in der EU erwirtschaften (bisher 300 Millionen Euro).
Die für bestimmte Sektoren wie beispielsweise Textil, Landwirtschaft und Förderung von Rohstoffen vorgesehenen niedrigeren Schwellenwerte wurden gestrichen. Der Finanzsektor bleibt unverändert außen vor. Mit Blick auf die erstmalige Anwendung wurden zudem längere Übergangsfristen vereinbart.
Rund 1.500 Unternehmen in Deutschland betroffen
Es wird erwartet, dass in der EU etwa 5.000 Unternehmen von der CSDDD betroffen sein werden, davon etwa 1.500 in Deutschland.
Am 19.03.2024 hat nun der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) mehrheitlich dem Kompromisstext zur CSDDD zugestimmt. Der neue Kompromisstext muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union förmlich verabschiedet werden. Die CSDDD wird dabei voraussichtlich zu einer Überarbeitung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) führen.