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27.07.2026

Meldung, Wirtschaftsrecht

CSDDD: DAV fordert Schutz des Anwaltsgeheimnisses

Die europäischen Sorgfaltspflichten sollen nachhaltiges Wirtschaften fördern, dürfen aber nicht zulasten des anwaltlichen Berufsgeheimnisses gehen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert deshalb klare Grenzen für Informations- und Auditrechte sowie besondere Mustervertragsklauseln für Kanzleien.

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©Thomas Reimer/fotolia.com

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) setzt sich für eine praxisgerechte Umsetzung der CSDDD ein. Mit seiner Stellungnahme vom 24.07.2026 beteiligte sich der DAV an der Konsultation der EU-Kommission zur Erarbeitung von Richtlinien zur Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD).

Die Richtlinien sollen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der CSDDD fallen, als Hilfestellung für die Befolgung der Vorgaben dienen. Der DAV fordert insbesondere eigenständige Mustervertragsklauseln für die Anwaltschaft, die Rechtsanwält*innen und Kanzleien von Informations-, Audit- und mandatsbezogenen Sorgfaltspflichten ausnehmen.

Anwaltschaft braucht klare Ausnahmen

Der DAV mahnt zur Wahrung des anwaltlichen Berufsgeheimnisses innerhalb der Lieferkettenberichterstattung (vgl. auch Erwägungsgrund 43 CSDDD). Informations- und Auditrechte der Unternehmen dürfen mit Blick auf anwaltliche Vertraulichkeit nicht uferlos sein.

Eigenständige Mustervertragsklauseln sind notwendig, da Unternehmen von Kanzleien verlangen, Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Mandantinnen und Mandanten anzuwenden und gegebenenfalls sogar bestimmte Mandate abzulehnen, was die Funktion der Anwaltschaft, den Zugang zum Recht zu gewährleisten, beeinträchtigt.

Die EU-Kommission hat die Veröffentlichung der Guidelines für das 1. Quartal 2027 angekündigt.


DAV vom 24.07.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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