05.08.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Crowdworking kaum von Bedeutung

Beitrag mit Bild

Crowdworking ist als Einkommensquelle bislang kaum von Bedeutung.

Vor dem Hintergrund einer kontroversen Diskussion über die neue Form der Arbeitsteilung hat eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstmalig die sozioökonomischen Hintergründe und Motive von Crowdworkern/-innen in Deutschland untersucht.

In den vergangenen Jahren hat sich ein Markt für eine bezahlte, digitale Arbeitsteilung entwickelt: Unternehmen wird es durch sog. Crowdworking möglich, Klein- und Kleinstaufträge (sog. Microtasks) flexibel über digitale Plattformen an externe Arbeitskräfte zu vergeben. Die ZEW-Crowdworking-Studie zeigt, dass Crowdworking bisher noch zu einer marginalen Arbeitsform gehört: Mehr als 50 Prozent der Befragten arbeiten lediglich nur bis zu einer Stunde wöchentlich.

Crowdworking keine primäre Einkommensquelle

Die Studie belegt weiterhin, dass die befragten Crowdworker/innen im Vergleich zu Erwerbstätigen in Deutschland zum einen jünger sowie häufiger ledig sind und zum anderen auch über einen hohen Bildungsstand verfügen. So haben mehr als 40 Prozent der Befragten einen Universitäts- oder Hochschulabschluss inne oder streben diesen an. Die Bearbeitung von Microtasks stellt in der Regel keine primäre Einkommensquelle dar. Ein Großteil der Befragten ist neben der Crowdworkingtätigkeit in einer abhängigen Beschäftigung tätig oder verfolgt eine betriebliche Ausbildung oder ein Studium.

Crowdworking rechnet sich nicht

Mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer arbeitet lediglich bis zu einer Stunde wöchentlich über die Crowdworkingplattform; rund 13 Prozent geben eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von mehr als drei Stunden an. Auch fällt das durchschnittliche Nettoeinkommen der Crowdworker niedrig aus: 69 Prozent der Befragten erzielen netto maximal 4,99 Euro wöchentlich. Lediglich drei Prozent der Umfrageteilnehmer scheint 20 Euro und mehr über die Plattform zu verdienen. Zu den wichtigsten Motiven der Crowdworker zählen die Flexibilität bezüglich Arbeitsort und -zeit sowie die Arbeitsinhalte.

(ZEW, PM vom 04.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Hardy Fischer


26.08.2026

Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Wird ein bebautes Grundstück zu einem Gesamtkaufpreis erworben, muss dieser für Zwecke der steuerlichen Abschreibung in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden.

weiterlesen
Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


26.08.2026

Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Bei der tariflichen Überlastquote zählen auch Beschäftigte mit Altersteilzeit außerhalb des persönlichen Tarifgeltungsbereichs mit.

weiterlesen
Altersteilzeit: Berechnung einer tariflichen Überlastquote

Meldung

©faithie/123rf.com


26.08.2026

Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft

Auch ohne CSRD-Pflicht können KMU künftig verstärkt zur Bereitstellung standardisierter Nachhaltigkeitsdaten aufgefordert werden.

weiterlesen
Reporting-Kompass für freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Messewirtschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht