05.08.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Crowdworking kaum von Bedeutung

Beitrag mit Bild

Crowdworking ist als Einkommensquelle bislang kaum von Bedeutung.

Vor dem Hintergrund einer kontroversen Diskussion über die neue Form der Arbeitsteilung hat eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstmalig die sozioökonomischen Hintergründe und Motive von Crowdworkern/-innen in Deutschland untersucht.

In den vergangenen Jahren hat sich ein Markt für eine bezahlte, digitale Arbeitsteilung entwickelt: Unternehmen wird es durch sog. Crowdworking möglich, Klein- und Kleinstaufträge (sog. Microtasks) flexibel über digitale Plattformen an externe Arbeitskräfte zu vergeben. Die ZEW-Crowdworking-Studie zeigt, dass Crowdworking bisher noch zu einer marginalen Arbeitsform gehört: Mehr als 50 Prozent der Befragten arbeiten lediglich nur bis zu einer Stunde wöchentlich.

Crowdworking keine primäre Einkommensquelle

Die Studie belegt weiterhin, dass die befragten Crowdworker/innen im Vergleich zu Erwerbstätigen in Deutschland zum einen jünger sowie häufiger ledig sind und zum anderen auch über einen hohen Bildungsstand verfügen. So haben mehr als 40 Prozent der Befragten einen Universitäts- oder Hochschulabschluss inne oder streben diesen an. Die Bearbeitung von Microtasks stellt in der Regel keine primäre Einkommensquelle dar. Ein Großteil der Befragten ist neben der Crowdworkingtätigkeit in einer abhängigen Beschäftigung tätig oder verfolgt eine betriebliche Ausbildung oder ein Studium.

Crowdworking rechnet sich nicht

Mehr als die Hälfte der Umfrageteilnehmer arbeitet lediglich bis zu einer Stunde wöchentlich über die Crowdworkingplattform; rund 13 Prozent geben eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von mehr als drei Stunden an. Auch fällt das durchschnittliche Nettoeinkommen der Crowdworker niedrig aus: 69 Prozent der Befragten erzielen netto maximal 4,99 Euro wöchentlich. Lediglich drei Prozent der Umfrageteilnehmer scheint 20 Euro und mehr über die Plattform zu verdienen. Zu den wichtigsten Motiven der Crowdworker zählen die Flexibilität bezüglich Arbeitsort und -zeit sowie die Arbeitsinhalte.

(ZEW, PM vom 04.08.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


21.07.2026

Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Die Erbschaftsteuer bleibt politisch und verfassungsrechtlich unter Druck. Neben dem SPD-Konzept „FairErben“ liegt nun auch ein Positionspapier der Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer vom 19.06.2026 zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer vor.

weiterlesen
Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


21.07.2026

Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Möchte der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden durch die Zahlung eines Zielbonus zu mehr Leistung motivieren („Management by Objectives“), so wird er typischerweise in einem Rahmenvertrag die generellen Regelungen festhalten. Dies kann entweder im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich in einer Betriebsvereinbarung geschehen. Dabei geht es häufig um viel Geld. Nicht zuletzt deshalb beschäftigen Bonussysteme immer öfter die Arbeitsgerichte. Dabei geht es in letzter Zeit immer mehr um das Verhältnis von Zielvereinbarungen und Zielvorgaben und um Störfälle im Prozess der Zielfestsetzung und der Messung der Zielerreichung.

weiterlesen
Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.07.2026

Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Vollzeitbeschäftigte verdienten 2025 mehr, doch regionale und persönliche Gehaltsunterschiede blieben weiterhin deutlich bestehen.

weiterlesen
Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht