12.11.2015

Betriebswirtschaft, Meldung

Crowdinvesting auf dem Vormarsch

Beitrag mit Bild

Crowdinvesting: 85 Prozent der jungen Unternehmer würden sich erneut für diese Finanzierungsform entscheiden.

Eigentümer von jungen Unternehmen favorisieren Crowdinvesting. Damit können sie nicht nur ihr Vorhaben finanzieren, sondern auf diese Weise ihre Produkte und Dienstleistungen beim Endkunden bewerben. Zu diesem Ergebnis kommt die jüngste Studie „Unternehmensgründung und Crowdinvesting“ des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn und der Universität Siegen.

Für die Studie wurden 163 Finanzierungsrunden von 145 Unternehmen untersucht, die zwischen 2011 und 2014 gestartet wurden. Zudem wurden Geschäftsführer crowdfinanzierter Unternehmen befragt. Dabei zeigte sich: Je höher der eigene finanzielle Beitrag der Gründer war, desto mehr Kapital vertrauten die Anleger ihm an. „Dies deutet darauf hin, dass Investoren die finanzielle Beteiligung des Unternehmers als Qualitätssignal für das Gründungsprojekt interpretieren“, berichtet IfM-Wissenschaftler Jonas Löher.

Crowdinvesting bevorzugt

Den Gründern standen durchaus alternative Finanzierungsquellen zur Verfügung, um ihre Ideen zu realisieren. Dennoch entschieden sie sich bewusst für diese Art der Finanzierung. Bisher hatte die Annahme vorgeherrscht, dass die eigenkapitalbasierte Form des Crowdfundings vor allem von Unternehmen genutzt wird, denen andere Finanzierungsquellen versperrt sind. Die Bestandsfestigkeit der crowdinvestierten Unternehmen ist prinzipiell überdurchschnittlich hoch.

Für wen geeignet?

Im untersuchten Zeitraum wurden rund neun von zehn Kampagnen von der Crowd erfolgreich finanziert – 85 Prozent der Unternehmen würden sich daher auch wieder für Crowdinvesting entscheiden. Allerdings ist diese neuartige Finanzierungsform nicht für jedes junge Unternehmen eine Option: „Crowdinvesting eignet sich besonders für innovative Wachstumsunternehmen, die Kapital für eine zeitnahe Markteinführung suchen“ erläutert Jonas Löher vom IfM Bonn. Gleichwohl harmoniert Crowdinvesting mit etablierten Formen der Frühphasenfinanzierung: Nahezu die Hälfte der betrachteten Unternehmen erhielt eine Folgefinanzierung durch einen Business Angel oder eine Venture Capital-Gesellschaft.

(IfM Bonn vom 09.11.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©jirsak/123rf.com


30.01.2026

Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Nur wenn Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel transparent und zuverlässig sind, könnten Verbraucher fundierte Kaufentscheidungen treffen.

weiterlesen
Strengere Regeln für Umwelt- und Klimaversprechen

Rechtsboard

Gina Susann Kriwat / Stephan Sura


30.01.2026

Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Die Anforderungen an Verbote religiöser Kleidung und Symbole am Arbeitsplatz sind hoch – und gelten in gleichem Maße für Arbeitnehmer in beliehenen Unternehmen mit mutmaßlich konfliktgefährdeten Tätigkeiten wie der Sicherheitskontrolle an Flughäfen.

weiterlesen
Religiöse Neutralität ist auch bei Sicherheitsmitarbeitern am Flughafen keine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung

Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)