• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Country-by-Country Reporting: Zwang zur Transparenz hat wenig Nutzen

06.02.2017

Betriebswirtschaft, Meldung

Country-by-Country Reporting: Zwang zur Transparenz hat wenig Nutzen

Beitrag mit Bild

Als Antwort auf aggressive Steuerplanung wollen OECD und EU-Kommission mehr Transparenz in der Rechnungslegung.

Eine aktuelle Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zeigt, dass sich das Country-by-Country Reporting kaum zur Eindämmung aggressiver Steuerplanung eignet.

Multinationale Konzerne nutzen häufig legale Möglichkeiten im nationalen und internationalen Steuerrecht, um ihre Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Das geschieht etwa, indem Gewinne in Konzerntöchter und Unternehmenssparten in anderen Ländern verlagert werden. Um diesen Strategien entgegenzuwirken und mehr Transparenz zu schaffen, wollen die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) und die Europäische Kommission eine länderbezogene Berichterstattung einführen – das sogenannte Country-by-Country Reporting (CbCR). Damit sollen multinationale Unternehmen zur Offenlegung steuerlicher Informationen gezwungen werden.

Einheitliche CbCR-Grundlage fehlt

Eine aktuelle ZEW-Studie zeigt allerdings, dass sich weder Finanzberichte des Gesamtkonzerns oder einzelner Konzerntöchter noch andere Daten als einheitliche Grundlage für ein CbCR eignen. „Es wäre notwendig, zunächst einmal standardisierte Regeln zur Ermittlung von Unternehmenseinkommen und zur Bewertung von Unternehmensaktiva zu definieren, die für alle Länder gelten“, erklärt Prof. Dr. Christoph Spengel, ZEW Research Associate und Mitautor der Studie. „Hier hat die EU-Kommission mit der Vorstellung eines Konzepts für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage bereits einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan.“

Mehr Kosten als Nutzen

Hinzu kommt laut Studie, dass die erwarteten Kosten eines CbCR den erwarteten Nutzen zumindest zu einem gewissen Teil übersteigen. „Den Konzernen entstehen nicht nur direkte Kosten etwa durch die Aufbereitung und Vereinheitlichung der Daten, sondern auch indirekte Kosten aufgrund der Veröffentlichung sensibler Unternehmensinformationen“, so Spengel weiter. Effektiver wäre es daher, wenn die jeweiligen Gesetzgeber Lücken in der nationalen Steuergesetzgebung schließen und geltendes Recht konsequent durchsetzen würden, um so den Konzernen die Gewinnverlagerung in andere Länder erheblich zu erschweren. Dabei plädieren die Autoren in ihrer Studie für strengere und einheitliche Verrechnungspreisregeln und sprechen sich für die Einführung von Regelungen zur Unterkapitalisierung aus. „Die Länder müssen dabei allerdings untereinander sicherstellen, dass ihre eigenen strengeren Steuerregeln international miteinander harmonieren, um Doppelbesteuerung von Unternehmen zu vermeiden“, warnt Spengel.

(ZEW, PM vom 06.02.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


21.01.2026

20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Ein Ostergeschenk über 20.000 Euro wurde vom FG Rheinland-Pfalz nicht als übliches Gelegenheitsgeschenk anerkannt und deshalb als schenkungsteuerpflichtig eingestuft.

weiterlesen
20.000 Euro sind kein steuerfreies übliches Gelegenheitsgeschenk

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


21.01.2026

Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Die Gehaltsbudgets deutscher Unternehmen bleiben für das Jahr 2026 weitgehend stabil. Im Durchschnitt planen Arbeitgeber Gehaltssteigerungen von 3,4 bis 3,5%.

weiterlesen
Gehaltsbudgets in Deutschland bleiben stabil

Rechtsboard

Saskia MacLaughlin


20.01.2026

Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?

Im Rahmen der stetig fortschreitenden Globalisierung und des grenzüberschreitenden Einsatzes von Mitarbeitenden sollten Unternehmen die Frage nach dem anwendbaren Arbeitsrecht in jedem Einzelfall grundlegend prüfen und auch bei Änderung des Arbeitsortes erneut evaluieren.

weiterlesen
Global Mobility – welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)