• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für Schlussabrechnung bis 31.10.2023 verlängert

15.08.2023

Meldung, Steuerrecht

Corona-Wirtschaftshilfen: Frist für Schlussabrechnung bis 31.10.2023 verlängert

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch die prüfenden Dritten ist bis zum 31.10.2023 verlängert. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aktuell hin.

Beitrag mit Bild

©alphaspirit /123rf.com

Ursprünglich sollte die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen bereits am 31.08.2023 enden. Sofern im Einzelfall über die neue Frist hinaus zusätzliche Zeit für die ordnungsgemäße Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann ebenfalls bis zum 31.10.2023 im digitalen Antragsportal eine Nachfrist bis 31.03.2024 beantragt werden. Dazu muss allerdings bis Ende Oktober das entsprechende Organisationsprofil im System angelegt sein.

Die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe I, II und III sowie die November- und Dezemberhilfe ist gebündelt als Paket 1 über die Plattform einzureichen. Die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfe III Plus und Überbrückungshilfe IV muss als Paket 2 eingereicht werden. Auf Basis der eingereichten Schlussabrechnung wird anhand der tatsächlichen Umsatzeinbrüche und der tatsächlich entstandenen förderfähigen Fixkosten im jeweiligen Förderzeitraum die endgültige Höhe der Hilfe berechnet.

Die notwendigen Informationen zur Schlussabrechnung sind unter dem bekannten Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de abrufbar. Dort befindet sich auch ein ausführlicher FAQ-Katalog sowie der Zugangslink zur Schlussabrechnung.


DStV vom 11.08.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

©ginasanders/123rf.com


17.02.2026

ELStAM-Daten ignoriert: Kirchensteuerbescheide rechtswidrig

Nach einem Kirchenaustritt darf die Kirchensteuer nicht mehr einbehalten werden, auch dann nicht, wenn der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung versehentlich anderes angibt.

weiterlesen
ELStAM-Daten ignoriert: Kirchensteuerbescheide rechtswidrig

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


17.02.2026

Keine Diskriminierung: Höchstalter für Geschäftsführer zulässig

Gesellschaftsverträge dürfen im Rahmen der Privatautonomie Altersgrenzen für Organmitglieder vorsehen, sofern keine unsachliche Diskriminierung vorliegt.

weiterlesen
Keine Diskriminierung: Höchstalter für Geschäftsführer zulässig

Steuerboard

Rabea Pape-Lingier / Nils Etzig


17.02.2026

Die globale Mindeststeuer der OECD im Rahmen von Pillar 2 verändert die Compliance-Verpflichtungen weltweit

Dass die globale Mindeststeuer äußerst compliance-intensiv ausfallen würde, überrascht in der Steuerwelt kaum jemanden. Die OECD verspricht mit ihrem Side-by-Side Package vom Januar 2026 „materielle Vereinfachungen“ bei der globalen Mindeststeuer.

weiterlesen
Die globale Mindeststeuer der OECD im Rahmen von Pillar 2 verändert die Compliance-Verpflichtungen weltweit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)